Eltiempo.com berichtet Folgendes:
https://www.eltiempo.com/salud/el-insol ... jar-452302
Etwa 4.000 kolumbianische Ärzte, die in Kolumbien studiert haben, warten darauf, dass das Ministerio de Educación ihre im Ausland erworbene Facharztqualifikation anerkennt. Solange dies nicht geschehen ist, dürfen diese Ärzte in Kolumbien nicht als Fachärzte, sondern nur als Internisten bzw. Allgemeinärzte arbeiten. Insgesamt warten rund 9.500 Akademiker darauf, dass ihre im Ausland erworbene Qualifikation anerkannt wird. Inzwischen haben mehr als die Hälfte dieser Antragsteller den Erlass einer Tutela beantragt.
Gerade bei den Ärzten ist die Verweigerungshaltung des Ministeriums unverständlich, weil es im Facharztbereich für die gesetzlich Versicherten lange Wartezeiten gibt. So wartet ein Krebspatient in Cartagena 3 bis 5 Monate, bevor er zu einem Onkologen kommt.
Der Verfasser schildert zwei Fälle, die er als typisch bezeichnet:
Ein kolumbianischer Arzt, der sich an einem renommierten Krankenhaus in Argentinien zum Onkologen weitergebildet hat, hat erlebt, dass sein Antrag auf Anerkennung mit Anträgen anderer Personen verwechselt wurde, dass sein Anliegen nur pauschal geprüft und dann ohne Begründung abgelehnt wurde.
Ein anderer kolumbianischer Arzt ließ sich in Spanien zum Neurochirurgen weiterbilden und erhielt eine internationale anerkannte Auszeichnung. Im März 2019 erwirkte er eine Tutela zu seinen Gunsten. Das Ministerium behauptete wahrheitswidrig, der Antragsteller habe seine Dokumente nicht vollständig eingereicht, erteilte die Facharztanerkennung dann im Juli 2019.
Bezüglich der Anerkennung ärztlicher Abschlüsse innerhalb der EU, dem EWR sowie in der Schweiz schreibt die deutsche Bundesärztekammer unter anderem:
Innerhalb der Europäischen Union regelt die Europäische Richtlinie 2005/36/EG die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsnachweise für die ärztliche Grundausbildung sowie die Ausbildungsnachweise für den Facharzt.
Die Anerkennung von in der EU, dem EWR sowie in der Schweiz erworbenen Abschlüssen dürfte unproblematisch sein (sogenanntes automatisches Anerkennungsverfahren im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG), sofern die Mindestanforderungen des Artikels 24 (Ärztliche Grundausbildung) und des Artikels 25 (Fachärztliche Weiterbildung) bzw. 28 (Allgemeinmedizin) der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen erfüllt sind.
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzt ... r-schweiz/