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Sanktion nach Missachtung einer Tutela

BeitragVerfasst: 19 Nov 2021, 03:27
von Gado
Ein Patient fragte das Gesundheitsministerium, welche rechtlichen Schritte er gegen seine Krankenkasse einleiten könne, wenn unter anderem die Vorschriften des Ministeriums nicht eingehalten würden und die Tutelas keine Wirkung zeigten.
Die Antwort des Ministeriums bezüglich der Missachtung von Tutelas ist von allgemeinem Interesse: Diesbezüglich verweist das Ministerium auf das Decreto 2591 de 1991.

https://www.eltiempo.com/justicia/servi ... res-632824

Gemäß Artikel 52 des genannten Dekrets wird derjenige, der eine Tutela missachtet, im Regelfall mit einer Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und einer Geldstrafe von bis zu 20 Mindestmonatsgehältern sanktioniert.

https://www.alcaldiabogota.gov.co/sisju ... jsp?i=5304

Re: Sanktion nach Missachtung einer Tutela

BeitragVerfasst: 26 Jan 2022, 09:41
von Refajo
Diese Sanktionen werden nicht verhängt. Eine Mitarbeiterin der "Superintendencia de salud" deutete mir mit schönen Worten an, dass ich mir mit meiner gewonnenen Tutela gegen meine (mittlerweile ehemalige) EPS den Allerwertesten reinigen könne. Die Superintendencia hätte keine Möglichkeiten, die EPS zur Umsetzung des Tutela-Urteils zu zwingen, da die EPS weder Anrufe noch Mails benatworte. Die Superintendencia habe somit keine Möglichkeiten, mit der EPS in Kontakt zu treten.

Re: Sanktion nach Missachtung einer Tutela

BeitragVerfasst: 28 Jan 2022, 03:05
von Gado
Richtigerweise hätte Refajo sich an den Tutela-Richter wenden müssen. Gemäß Artikel 52 des im Eröffnungsbeitrag erwähnten und verlinkten Dekrets verhängt dieser Richter in einem Nebenverfahren die erforderlichen Sanktionen.

Die Superintendencia de salud hat sich gegenüber Refajo in zweifacher Weise unrichtig verhalten:

1. Sie hätte Refajo auf die Zuständigkeit des Tutela-Richters hinweisen müssen.

2. Die Superintendencia ging irrtümlich davon aus, dass sie zuständig sei, jedoch nichts machen könne, weil die verurteilte EPS auf Anrufe oder Mails nicht antworte. Damit hätte die Superintendencia, die sich zuständig fühlte, sich jedoch nicht begnügen dürfen. Ein Kriminalbeamter kann seine Ermittlungen gegen einen Verdächtigen auch nicht mit dem Argument einstellen, die gesuchte Person antworte auf Anrufe oder Mails nicht.

Fazit: Die Superintendencia war dumm und faul.

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat erst vor wenigen Tagen daran erinnert, dass Behörden - gerade auch eine Superintendencia, die zu faul war, den Sachverhalt vollständig aufzuklären - gegenüber dem Schutz suchenden Bürger das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren (derecho al debido proceso) und den Grundsatz von Treu und Glauben (principio de buena fe) beachten muss.

https://www.corteconstitucional.gov.co/ ... na-fe-9217