Der Artikel in eltiempo.com beschreibt, wann es zu einer Ersitzung des Grundstücks durch den Mieter kommen kann:
Der Mieter muss sich über einen längeren Zeitraum (etwa zehn Jahre) - ohne Widerspruch des Eigentümers - selbst als Eigentümer geriert haben, indem er unter anderem für das Grundstück Steuern bezahlt und die Immobilie instand gehalten hat. Dann kann er eine Umschreibung des Grundstücks auf seinen Namen verlangen.
In Deutschland regelt § 900 BGB die sogenannte Buchersitzung. Sie kommt nur für jemanden in Betracht, der schon im Grundbuch eingetragen ist, allerdings in Wirklichkeit das Eigentum nicht erlangt hat, weil er z.B. das Grundstück gar nicht geerbt hat. Die unrichtige Eintragung muss dreißig Jahre bestanden und der Betreffende das Grundstück während dieser Zeit im Eigenbesitz gehabt haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__900.html
Der Grundbucheintrag spielt in Kolumbien offenbar eine untergeordnete Rolle. Das führt dazu, dass sich Grundstückseigentümer ihrer Position nicht sicher fühlen.