von Gado » 09 Feb 2017, 11:11
Refajos Eingangsbeitrag entnehme ich folgenden Sachverhalt:
LK bietet bei Facebook sein Café Bonsai, das er in Taganga betreibt, zum Verkauf an. FL kann das Café nur empfehlen.
HP berichtet über Äußerungen von Bekannten und später auch über Äußerungen aus seiner Familie, wonach es in Taganga massive Schutzgelderpressungen gebe.
LK erwidert, er zahle keine Schutzgelder und kenne auch niemanden, der in Taganga Schutzgelder zahle. Er bittet HP, an die Auswirkungen zu denken, die dessen Aussage haben könne.
HP antwortet, er möchte absolut niemandem schaden und zweifle auch nicht an, dass LK keine Schutzgelderpressung erlebt habe. Er rät Kaufinteressenten, Ursachenforschung zu betreiben und sich selbst ein Bild zu machen.
LKs Bitte, HP möge an die Auswirkungen seiner Aussage denken, und HPs Antwort, er wolle niemandem schaden, hat bei mir die Frage aufgeworfen, ob HP sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Frage ist aus folgenden Gründen zu verneinen:
HP hat einem Kaufinteressenten geraten, die Schutzgeldsituation zu prüfen, um die Rentabilität des Kaufobjekts ermitteln zu können. Damit hat er LKs Verkaufschancen zwar beeinträchtigt. HP hat aber nicht den zum Verkauf stehenden Betrieb als solchen diskreditiert. Er hat auf Umstände aufmerksam gemacht, die im Umfeld des Ortes außerhalb des Betriebes liegen. Diese Umstände berühren den Betrieb nur mittelbar. Es werden keine betrieblichen Geheimnisse publik gemacht. Vielmehr wird die allgemein in Taganga herrschende Situation betreffend Schutzgelderpressungen erörtert. Dies ist von öffentlichem Informationsinteresse.
Schließlich hat LK seinen Betrieb bei Facebook öffentlich zum Verkauf angeboten. Deshalb muss er Äußerungen, die sich auf die öffentliche Lage in Taganga beziehen, hinnehmen. LK hatte gegen FLs Äußerung, dieser könne das Café nur empfehlen, offensichtlich nicht einzuwenden; sie kam LK gelegen. HP hat im Übrigen vom Kauf nicht abgeraten, sondern zur Vorsicht wegen der Gefahr von Schutzgeldforderungen gemahnt.