Justizversagen bei strafrechtlichen Ermittlungen

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Justizversagen bei strafrechtlichen Ermittlungen

Beitragvon Gado » 21 Okt 2021, 03:57

Eine Journalistin wurde im Jahr 2000 bei ihrer Arbeit von Paramilitärs entführt, gefoltert und - auch sexuell - misshandelt. Die Corte Interamericana de Derechos Humanos (Interamerikanischer Menschenrechtsgerichtshof) verurteilte den Staat Kolumbien, weil seine Justiz in angemessener Frist nicht ausreichend zur Aufklärung der Tat beigetragen habe. Kolumbien wurde verurteilt, die notwendigen Ermittlungen fortzusetzen und gegebenenfalls die Täter zu bestrafen.

https://noticias.caracoltv.com/mundo/co ... eth-bedoya

Die Verurteilung leuchtet ein, zumal der kolumbianische Rechtsvertreter vor dem Gerichtshof im Namen des kolumbianischen Staates die internationale Verantwortung für das Versagen des Justizsystems anerkannt hat, weil es keine angemessene strafrechtliche Untersuchung in Bezug auf das Opfer durchgeführt habe. Der Rechtsvertreter hat sich bei der Journalistin für diese Ereignisse und für den ihr zugefügten Schaden entschuldigt.

https://noticias.caracoltv.com/colombia ... ide-perdon

In Deutschland enthalten §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes Regelungen zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/ ... G001801308

Aus deutscher Sicht mutet es merkwürdig an, dass der Gerichtshof darüber hinaus weitere Anordnungen getroffen hat, wie zum Beispiel diejenige, dass der Staat ein staatliches Zentrum des Gedenkens und der Würde für alle weiblichen Opfer sexueller Gewalt im Kontext des bewaffneten Konflikts und des investigativen Journalismus schaffen muss, wobei die Arbeit von Journalistinnen besonders anerkannt wird.
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