von Gado » 15 Dez 2012, 09:35
Refajo schreibt am Ende seines Beitrags vom 22.11.2012, deutsche Kommunen hätten schlechte Erfahrungen mit der fehlgeschlagenen Privatisierung der Müllabfuhr gemacht. Diese Formulierung erweckt den Eindruck, als ob privatrechtlich organisierte Müllabfuhr schlecht, öffentlich-rechtlich organisierte hingegen gut sei. Eine solche Einschätzung kann ich aus eigener Erfahrung nicht teilen:
Ich wohne seit Jahrzehnten im Landkreis Karlsruhe, der die Müllabfuhr privaten Unternehmen übertragen hat. Die Müllabfuhr hat in allen diesen Jahren reibungslos funktioniert. In der benachbarten Stadt Karlsruhe übernehmen Bedienstete der Stadt die Müllabfuhr, weil sie dort öffentlich-rechtlich organisiert ist. Ein Vergleich der Müllgebühren zwischen Landkreis und Stadt ist etwas schwierig, weil die Gebührensysteme unterschiedlich aufgebaut sind. Es ergibt sich - auf das Jahr bezogen - jedoch ungefähr folgendes Bild:
80-Liter-Gefäß Landkreis 175,77 € Stadt 257,04 €
120-Liter-Gefäß Landkreis 252,87 € Stadt 320,52 €
240-Liter-Gefäß Landkreis 465,45 € Stadt 616,80 €
Bei diesen Gebührenunterschieden bin ich froh, im Landkreis - wenn auch ganz nah an der Stadt - zu wohnen, zumal die privat organisierte Müllabfuhr pünktlich und reibungslos funktioniert.
Natürlich hat Refajo Recht, wenn er darauf hinweist, dass Santos nicht berechtigt ist, den Bogotanos vorzuschreiben, wie sie ihre Müllabfuhr organisieren. Solange die Müllabfuhr privatrechtlich vergeben ist, muss allerdings darauf geachtet werden, dass keine Wettbewerbsverzerrungen eintreten. Vielleicht beruht die Durchsuchungsaktion der Nationalregierung auf dem Verdacht, es sei gegen Wettbewerbsrecht verstoßen worden. Bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand muss gewährleistet werden, dass derjenige Anbieter zu Zuge kommt, der das preisgünstigste und effizienteste Angebot abgibt. In Deutschland muss die öffentliche Hand vor der Vergabe von Aufträgen, die ein gewisses Volumen übersteigen, eine EU-weite Ausschreibung durchführen. Dadurch soll eine möglichst große Chancengleichheit im Binnenmarkt hergestellt und für die öffentliche Hand eine möglichst preisgünstige Auftragsvergabe erreicht werden.