Noticias.caracoltv berichtet, dass Opfer des Krieges bis zu 14 Jahre vergeblich auf eine Entschädigungszahlung des kolumbianischen Staates (Estado - Gobierno) warten, obwohl ihnen seitens der Justiz eine Entschädigung zugesprochen worden ist (la justicia ordenó indemnizarlos).
Die Behörden verweigern die Zahlung mit der Begründung, es stehe kein Geld zur Verfügung. Außerdem würden sich die Täter nicht an den Entschädigungszahlungen beteiligen. Man wisse auch nicht, wer wem Geld schulde.
https://noticias.caracoltv.com/colombia ... demnizadas
Die Ausflüchte der Regierung sind unbeachtlich. Bei Geldschulden gilt der Grundsatz „Geld hat man zu haben“. Sonst könnte sich jeder Schuldner seiner Zahlungspflicht entziehen.
https://www.rechtsanwalt.com/lexikon/geldschuld/
Wer kein Geld zu Verfügung hat, muss es sich beschaffen. Gelingt das nicht, muss der Schuldner Insolvenz anmelden.
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php ... %E4higkeit
Der kolumbianische Staat, der gemäß Art. 1 Satz 1 der Verfassung ein Estado social de derecho ist, hätte innerhalb von 14 Jahren - notfalls durch Aufnahme von Krediten - das Geld für die Entschädigungen beschaffen müssen, zumal eine gerichtliche Anordnung zur Leistung der Entschädigung vorliegt. Man kann den Anspruchsberechtigten nur raten, einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, aus den gerichtlichen Anordnungen gegenüber dem Staat zu vollstrecken.