Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat den Acto Legislativo 01 de 2017, der die Einführung der JEP (Justicia Especial para la Paz) regelt, auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Im Comunicado No. 55 vom 14.11.2017 hat der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung auf 22 Seiten veröffentlicht. Auf Seite 15 teilt der Gerichtshof mit, dass das geprüfte Gesetz bis auf einige Ausnahmen verfassungsgemäß ist.
http://www.corteconstitucional.gov.co/c ... 202017.pdf
Da das Comunicado 22 Seiten lang ist und viele juristische Ausdrücke enthält, deren Verständnis mir Schwierigkeiten bereitet, will ich nachfolgend wiedergeben, was SEMANA zu der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs schreibt. Der Artikel in SEMANA beleuchtet auch Hintergründe und erläutert die Bedeutung des Urteils. Der Verfasser des Artikels kommt zu dem Schluss, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs dazu beitragen werden, dass sich die Politiker in bisher strittigen Fragen einigen und auch die FARC die verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten anerkennen werden.
http://www.semana.com/nacion/articulo/l ... jep/547220
SEMANA hält folgende 10 Punkte für wichtig:
1. Die demobilisierten Exguerilleros dürfen zur Zeit politische Ämter bekleiden. Die JEP kann dies aber für die Zukunft verhindern.
2. Drittbeteiligte Zivilisten brauchen sich der JEP nur freiwillig zu unterwerfen.
3. Demobilisierte, welche die Friedensvereinbarungen nicht erfüllen, verlieren alle Vergünstigungen.
4. Bestehende Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
5. Ausländische Juristen dürfen zwar zu bestimmten Fragen Stellung nehmen, dürfen sich jedoch nicht an den Erörterungen und Abstimmungen der JEP beteiligen.
6. Tutelas der JEP können ohne Einschränkung nach den allgemein geltenden Regeln angefochten werden.
7. Die Procuraduría darf ohne Einschränkung nach den allgemein geltenden Regeln an den Prozessen der JEP teilnehmen.
8. Wie im überprüften Acto Legislativo festgelegt, ist die Gültigkeit der JEP auf maximal 20 Jahre beschränkt.
9. Vertreter des Staates, die nicht Teil der fuerza pública (öffentliche Gewalt, Polizei, Streitkräfte ?) sind, brauchen sich wie drittbeteiligte Zivilisten nur freiwillig der JEP zu unterwerfen.
10. Die verhängte Strafe muss in jedem Einzelfall in angemessenem Verhältnis zum begangenen Delikt stehen. Gesichtspunkte der Abschreckung, der Vermögenslage, der Rehabilitation und der Wiedergutmachung sind zu berücksichtigen.