Elcolombiano.com berichtet, das Tribunal Administrativo de Antioquia habe für Medellín und dessen Metropolregion Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität angeordnet. Auf die Klage zweier Bürger habe das Gericht in einer vorläufigen Eilentscheidung ausgesprochen, dass Medellín und seine Metropolregion Maßnahmen ergreifen müssten, damit keine Messstation die Stufe naranja (dañino para la salud de grupos sensibles) oder höher anzeige. Die Stufe amarillo (contaminación moderata) dürfe nicht überschritten werden. Schon gar nicht dürften die Stufen rojo, morado oder marrón, die oberhalb von naranja liegen, erreicht werden. Dies ergebe sich zu Gunsten der Bürger aus den Rechten a la salud und a tener un medio ambiente sano. Die Einwohner müssten auch täglich über die Luftqualität informiert werden, damit sie sich schützen und andere Verkehrsmittel als beispielsweise das private Auto nutzen könnten.
Den Antrag, das pico y placa - System auf 24 Stunden auszudehnen, lehnte das Tribunal ab, weil eine solche Maßnahme gegen Rechte Dritter wie la libertad de circulación und el derecho al trabajo verstoße.
http://www.elcolombiano.com/antioquia/p ... -YN8438364
In einem weiteren Artikel lässt elcolombiano.com einen Juristen zu Wort kommen. Er weist darauf hin, dass es nicht leicht sei, die Einhaltung der gerichtlichen Entscheidung durchzusetzen. Außerdem wird mitgeteilt, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist. Die unterlegenen Parteien (Stadt und Region) haben angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.
http://www.elcolombiano.com/antioquia/c ... -GB8443594
In ähnlicher Weise haben die Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart ihre jeweiligen Bundesländer verurteilt, die Luftreinhaltepläne für ihre Landeshauptstädte zu ändern, damit schnellstmöglich die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, notfalls durch Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dieser Meinung in einem Urteil vom 27.02.2018 angeschlossen, allerdings ergänzend darauf hingewiesen, dass insbesondere Fahrverbote dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen müssten.
https://www.bverwg.de/pm/2018/9
Im Unterschied zu Kolumbien sind in Deutschland Grenzwerte gesetzlich fixiert. In Kolumbien arbeitet man mit einer Farbskala, um die Luftverschmutzung zu beschreiben. Es ist deshalb Aufgabe der kolumbianischen Gerichte, festzulegen, ab welcher Überschreitung eines Farbwertes die Einwohner ein Tätigwerden der Behörden zur Einhaltung der Luftqualität verlangen können.