Ex-Präsident Santos macht im Anschluss an seine Amtsübergabe mit seiner Familie Urlaub in Miami /USA. Darüber hat er mit Schreiben vom 10. August 2018 den Präsidenten des Senats informiert. Kritiker bemängeln zu Recht, dass Santos vorab nicht die Erlaubnis des Senats eingeholt habe.
https://www.lafm.com.co/politica/las-fo ... on-permiso
Gemäß Art. 196 Abs. 3 der Verfassung darf ein Präsident nach Beendigung seines Amts ein Jahr lang das Land nicht verlassen, wenn er nicht vorherige Erlaubnis des Senats erhalten hat.
Ein amtierender Präsident braucht einen Auslandsaufenthalt dem Senat nur anzuzeigen (Art. 196 Abs. 1). Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nach Art. 196 Abs. 2 zum Amtsverlust.
http://www.corteconstitucional.gov.co/i ... lombia.pdf
Ich vermute, das Santos seinen Auslandsaufenthalt wie zu seiner Amtszeit nur routinemäßig angezeigt und nicht daran gedacht hat, dass er nach der Amtsübergabe eine Erlaubnis des Senats braucht.
Die Verfassung sieht für Santos’ Verstoß keine Sanktion vor. Eine Sanktion trifft nur amtierende Präsidenten. Einem ausgeschiedenen Präsidenten das Amt abzuerkennen, liefe ins Leere.