von heine » 14 Sep 2018, 02:09
"Aus verfassungsrechtlichen Gründen obliegt es dem Gesetzgeber, Hunde in Restaurants zu erlauben mit Ausnahme von gefährlichen Hunden"
Gado, ich begebe mich nun einmal auf dein Niveau des Denkens und des Argumentierens
Und da muss ich sofort fragen, wie du dazu kommst zu sagen, dass der Gesetzgeber gefährliche Hunde in Restaurants verbieten darf.
die freie Ausübung des Berufes eines Gastwirtes, auf die Du ja ständig abstellst, musst doch ausdrücklich auch das Recht des Gastwirtes beinhalten, gefährliche und sogar sehr gefährliche Hunde in seinem Restaurant zu akzeptieren
denn jeder Gast hat ja die Möglichkeit, das Restaurant gar nicht erst zu besuchen oder, wenn ein gefährlicher Hund kommt, das Restaurant zu verlassen
das ist doch deine eigene Argumentation hier in dem gesamten Faden!
wieso kommst du also nun plötzlich dazu, dass der Gesetzgeber Restaurantgäste mit gefährlichen Hunden vom Besuch eines Restaurants ausschließen darf?
allenfalls kann doch der Gesetzgeber bestimmen, dass Restaurant Gäste mit gefährlichen Hunden verpflichtet sind, den gefährlichen Hunden einen Maulkorb anzulegen.
meines Erachtens gebietet es die Berufsfreiheit des Gastwirtes, auf die Du ja ständig ab stellst, dass er sogar Gäste akzeptieren kann, die mit Löwen kommen - sofern eben die Löwen, z. B. durch Fußfesseln, daran gehindert werden, Gäste anzugreifen