Ein Angestellter verschickte innerhalb seines Unternehmens per WhatsApp eine Nachricht, in welcher er die Helfer des Vertriebs vermutlich anstiftete, ihre Arbeitspflichten zu verletzen. Der Arbeitgeber suspendierte den Angestellten und berief sich dabei auf die versendete Nachricht. Der Betroffene wehrte sich dagegen, dass der Arbeitgeber sich auf diese Nachricht stützt und machte geltend, der Arbeitgeber habe damit gegen das Persönlichkeitsrecht (derecho a su intimidad personal) verstoßen.
Das kolumbianische Verfassungsgericht hat eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Art. 15 der Verfassung) verneint. Es stuft die Nachrichten, die innerhalb eines Betriebes mit Bezug zur Arbeit versandt werden, als halbprivat (semiprivado) ein. Im vorliegenden Fall war ausschlaggebend, dass auch Repräsentanten des Unternehmens zur WhatsApp-Gruppe gehörten. Damit hatte der Versender der Nachricht selbst seine Privatsphäre verlassen und sich in die Sphäre des Arbeitgebers begeben.
https://www.elespectador.com/noticias/j ... ulo-815639
https://www.eltiempo.com/justicia/corte ... tes-275670
http://www.corteconstitucional.gov.co/r ... 574-17.htm ab Nr. 62, vor allem Nr. 80
Der Entscheidung des Verfassungsgerichts ist zuzustimmen. Es hat im konkreten Einzelfall zutreffend abgewogen, wie weit der Schutz der Privatsphäre auf Grund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts reichte.
Nur etwa die Hälfte der Kolumbianer scheint mit der Auffassung ihres Verfassungsgerichts einverstanden zu sein. Noticias.caracoltv.com hat seinen Nutzern folgende Frage gestellt:
¿Está de acuerdo con que los chats de trabajo no estén cobijados por las garantías del derecho a la intimidad?
Am 3. Oktober hatten um 13:15 deutscher Zeit von 3.275 Nutzern 47,33% mit Ja und 52,67% mit Nein geantwortet.