Noticias.caracoltv.com berichtet, Enrique Peñalosa - Bürgermeister von Bogotá - habe angekündigt, in Zukunft mit harter Hand durchzugreifen, um Blockaden beim Busverkehr - Tansmilenio (TM) - auf Grund von Protestmärschen der Studenten zu vermeiden. Bei den Protesten kam es zu Vandalismus und zum Angriff auf einen Polizisten durch eine Brandbombe.
Aufgrund der Blockade des Busverkehrs befürchtet Peñalosa ökonomische Nachteile und spricht von “terrorismo económico“. Er vergleicht die Blockade durch einen Demonstranten mit einem Banküberfall. Er äußerte weiter, dass die Proteste zwar durch die Verfassung erlaubt gewesen seien, allerdings das Regelwerk des Protests (protocolos de la protesta) verletzt hätten.
https://noticias.caracoltv.com/bogota/s ... te-marchas
Artikel 37 der kolumbianischen Verfassung lautet:
Toda parte del pueblo puede reunirse y manifestarse pública y pacíficamente. Sólo la ley podrá establecer de manera expresa los casos en los cuales se podrá limitar el ejercicio de este derecho.
https://www.procuraduria.gov.co/guiamp/ ... lombia.htm
Die Verfassung garantiert das Recht, friedlich zu demonstrieren. Zwar kann dieses Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Dadurch darf das Demonstrationsrecht aber nicht im Kern verletzt werden.
Vandalismus und Angriffe mit Brandbomben sind nicht friedlich, zu bestrafen und möglichst im Vorfeld zu unterbinden. Die bloße Beeinträchtigung des Busverkehrs kann hingegen durchaus friedlich sein. Jede Blockademaßnahme - und geschehe sie nur durch einen Einzigen an einer einzigen Stelle - als Terrorismus zu bezeichnen, geht zu weit und lässt befürchten, dass Aktionen, die durch das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sind, in Zukunft verhindert werden.
Unangemessen ist auch die Gleichstellung einer Busblockade mit einem Banküberfall. Der Demonstrant kann sich auf Art. 37 der Verfassung berufen. Selbst wenn er den Rahmen des Friedlichen überschreitet, ohne dabei ein Verbrechen zu begehen, ist sein Handeln schutzwürdiger als dasjenige eines Bankräubers, der sich nicht auf ein speziell niedergelegtes Grundrecht berufen kann.
Mit seiner übertriebenen Rhetorik hat Peñalosa den Protest der Studenten unnötig angeheizt.