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FORUM FÜR KOLUMBIEN – Leben, Reisen & Arbeiten in Kolumbien • Thema anzeigen - Venezolanische Straßenverkäufer

Venezolanische Straßenverkäufer

Diskussionen, Nachrichten auf Deutsch und Spanisch

Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon Gado » 28 Nov 2018, 02:20

Seit Langem verkaufen kolumbianische ambulante Händler ihre Waren auf den Straßen von Cali. Jetzt beklagen sie einen Verdrängungswettbewerb durch venezolanische Straßenverkäufer.

https://noticias.caracoltv.com/cali/la- ... ambulantes

Die Beschwerde kann zu Ungunsten der kolumbianischen Händler ausgehen. Es ist möglich, dass die Stadt Cali zur Herstellung geordneter Verhältnisse jedwede Verkaufstätigkeit auf öffentlichen Straßen untersagt. Eine Unterscheidung zwischen kolumbianischen fliegenden Händlern, denen der der Verkauf weiter geduldet wird, und venezolanischen fliegenden Händlern, denen der Verkauf automatisch untersagt wird, wäre verfassungswidrig.

Möglich und anzustreben, wäre es, in Zukunft von allen fliegenden Händlern, die auf Calis Straßen verkaufen wollen, eine Registrierung zu verlangen. Die Möglichkeit, eine Registrierung zu erhalten, müsste allen Bewerbern, welche die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, offenstehen. Eine Unterscheidung allein nach der Nationalität wäre verfassungswidrig.
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Re: Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon heine » 28 Nov 2018, 02:46

"Eine Unterscheidung allein nach der Nationalität wäre verfassungswidrig."

Wieso das denn?

der Gleichheitssatz der deutschen Verfassung sagt sinngemäß, dass Gleiches gleich, Ungleiches jedoch ungleich zu behandeln ist

Das kann bei der kolumbianischen Verfassung wohl sicherlich nicht anders sein

Einheimische sind jedoch vom kolumbianischen Staat natürlich anders zu behandeln als Ausländer. Ich lebe als Deutscher in Cartagena. Wenn ein Kolumbianer in Cartagena auf der Straße Perlenketten verkauft, dann kann ich als Deutscher das noch lange nicht
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Re: Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon Gado » 29 Nov 2018, 04:30

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Re: Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon heine » 29 Nov 2018, 07:39

Weil jeder Staat das Recht hat, ohne Verstoß gegen seine Verfassung für Ausländer Einschränkungen zu bestimmen
Gado, wenn du als Tourist nach Kolumbien kommst und willst hier ein Restaurant eröffnen, dann darfst du das nicht (es sei denn du beschaffst dir erst ein Investorenvisum)

Ein Kolumbianer darf demgegenüber jederzeit ein Restaurant eröffnen
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Re: Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon Gado » 30 Nov 2018, 05:52

Der letzte Satz meines Eröffnungsbeitrags lautet: „Eine Unterscheidung allein nach der Nationalität wäre verfassungswidrig.“ Dabei habe ich bewusst das Adverb „allein“ verwendet. Demgegenüber hat heine im letzten Absatz seines Beitrags vom 28.11.2018 geschrieben: „Einheimische sind jedoch vom kolumbianischen Staat natürlich anders zu behandeln als Ausländer.“

Zur Beantwortung der Streitfrage sind die Artikel 13, 24 und 26 der kolumbianischen Verfassung einschlägig. Diese Vorschriften lauten - soweit für die Diskussion von Bedeutung - wie folgt:

Artículo 13. Todas las personas nacen libres e iguales ante la ley, recibirán la misma protección y trato de las autoridades y gozarán de los mismos derechos, libertades y oportunidades sin ninguna discriminación por razones de sexo, raza, origen nacional o familiar, lengua, religión, opinión política o filosófica.

Artículo 24. Todo colombiano, con las limitaciones que establezca la ley, tiene derecho a circular libremente por el territorio nacional, a entrar y salir de él, y a permanecer y residenciarse en Colombia.

Artículo 26. Toda persona es libre de escoger profesión u oficio. La ley podrá exigir títulos de idoneidad. Las autoridades competentes inspeccionarán y vigilarán el ejercicio de las profesiones. Las ocupaciones, artes y oficios que no exijan formación académica son de libre ejercicio, salvo aquellas que impliquen un riesgo social.


http://www.corteconstitucional.gov.co/i ... lombia.pdf


Art. 26 garantiert die Berufsfreiheit für “toda persona“, also für Ausländer gleichermaßen wie für Inländer. Dass mit “toda persona“ nicht nur Kolumbianer gemeint sind, ergibt sich aus Art. 24, der im Gegensatz zu “toda persona“ einschränkend von “todo colombiano“ spricht.

Nach Art. 26 Satz 2 darf der einfache Gesetzgeber die Berufsfreiheit durch geeignete Maßnahmen (títulos de idoneidad) einschränken. Dabei ist der Gleichheitssatz des Art. 13 zu beachten. Nach dieser Bestimmung sind alle Personen - auch Ausländer - vor dem Gesetz gleich. Sie dürfen nicht wegen ihrer Nationalität (origen nacional) diskriminiert werden.

Daraus folgt, dass eine Ungleichbehandlung bei der Wahrung der Berufsfreiheit allein wegen der Ausländereigenschaft verfassungswidrig ist. Vielmehr ist ausschließlich nach dem in Rede stehenden Beruf festzulegen, welche Einschränkungen geeignet und erforderlich sind. Art. 26 Satz 3 zeigt, dass schon die Verfassung je nach der vorhandenen Ausbildung unterscheidet, welche Anforderungen an die Berufsausübung gestellt werden dürfen. Nicht akademische Berufe dürfen nur insoweit eingeschränkt werden, wie sie ein soziales Risiko (riesgo social) darstellen.

Die in diesem Faden angesprochenen Tätigkeiten als Straßenverkäufer, Perlenkettenverkäufer oder Restaurantbetreiber erfordern keine akademische Ausbildung. Natürlich muss sich jeder, der sich in Kolumbien beruflich betätigen will, legal im Land aufhalten. Sonst besteht das Risiko, dass das Gemeinwohl gefährdet wird. Ein Ausländer, der sich legal in Kolumbien befindet, darf aber nicht „allein“ deswegen, weil er Ausländer ist, schlechter behandelt werden als ein Kolumbianer. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen.

Bei Touristen, die nach Kolumbien kommen und ein Restaurant eröffnen wollen, liegt ein soziales Risiko vor, das Einschränkungen rechtfertigt. Denn ein Restaurantbetreiber muss zuverlässig sein und vor allem die hygienischen Standards einhalten. Davon kann man bei einem ausländischen Touristen, der nach Kolumbien kommt, nicht automatisch ausgehen. Deshalb darf der Staat an einen solchen Ausländer besondere Anforderungen stellen. Bei Venezolanern, die sich legal in Kolumbien aufhalten und als Straßenverkäufer betätigen, dürfte das soziale Risiko kaum anders einzustufen sein als bei Kolumbianern.

Bei der Einschränkung der Berufsfreiheit darf also nicht „allein“ auf die Nationalität abgestellt werden. Vielmehr muss für jede Einschränkung ein sachlicher Grund vorliegen, den das Gemeinwohl erfordert.
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Re: Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon heine » 30 Nov 2018, 17:36

Dass Ausländer und Einheimische nicht gleich behandelt werden -Verfassung hin, Verfassung her -, ergibt sich bereits ganz einfach daraus, dass jeder Ausländer in Kolumbien die visabestimmungen zu beachten hat

Wenn ich als Tourist - also als Ausländer - in Kolumbien bin, dann darf ich nicht arbeiten, da hilft mir die Verfassung gerade mal null.

Wenn ich als Tourist also als Ausländer in Kolumbien bin und hier ein Restaurant eröffnen will, dann hilft mir die Verfassung ebenfalls gerade mal null

Ich werde in beiden Fällen diskriminiert und muss - anders als ein Kolumbianer - ein Visums Verfahren durchlaufen, das scheitern kann

und wenn ich es geschafft haben sollte, ein Visums Verfahren positiv zu durchlaufen und anschließend arbeiten zu können, dann kann es mir passieren, dass ich wegen irgendetwas ausgewiesen werde. und dann haben wir die nächste Diskriminierung, denn ein Kolumbianer wird selbstverständlich nicht aus seinem eigenen Land ausgewiesen sondern kann dann weiterarbeiten (sofern er nicht ins Gefängnis muss)
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Re: Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon Gado » 01 Dez 2018, 12:12

Im vorstehenden Beitrag konstatiert heine eine Diskrepanz zwischen Verfassungsanspruch und Lebenswirklichkeit. Er schreibt: „Da hilft mir die Verfassung gerade mal null.“

Für derartige Konstellationen bestimmt Artikel 4 Abs. 1 der Verfassung:

La Constitución es norma de normas. En todo caso de incompatibilidad entre la Constitución y la ley u otra norma jurídica, se aplicarán las disposiciones constitucionales.

Ergänzend heißt es in Artikel 122 Abs. 2:

Ningún servidor público entrará a ejercer su cargo sin prestar juramento de cumplir y defender la Constitución y desempeñar los deberes que le incumben.

http://www.corteconstitucional.gov.co/i ... lombia.pdf
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Re: Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon heine » 01 Dez 2018, 13:42

Du hast zwar jetzt irgendetwas Spanisches zitiert, dich aber völlig jeder Erklärung enthalten

Willst du mir also empfehlen, als Tourist, wenn ich in Kolumbien arbeiten will ohne mir ein Arbeitsvisum beschaffen zu wollen, dass ich dann einfach den kolumbianischen Staat auf Erlaubnis verklage? Und die Klage damit begründe, dass die Verfassung den Visums Vorschriften vorgeht, die Visums Vorschriften in diesem Punkt also null und nichtig sind und ich somit arbeiten kann als Tourist wie ich will?

Oder wolltest du so verstanden werden, dass die kolumbianische Verfassung, wie eigentlich alle Verfassungen, unter dem Vorbehalt einzelgesetzlich abweichender Vorschriften steht

wenn du antworten möchtest, dann sei aber bitte so freundlich, es diesmal auf Deutsch zu tun, ich bin nicht so vermessen, in spanischer Sprache geschriebene Verfassungen ausreichend verstehen zu können
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Re: Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon Gado » 05 Dez 2018, 09:04

Die Artikel 4 und 122, aus denen ich zitiert habe, besagen inhaltlich Folgendes:
Die Verfassung geht allen anderen juristischen Regelungen vor. Die Staatsdiener müssen die sich aus der Verfassung ergebenden Pflichten erfüllen.

Gesetze dürfen die Verfassung nur insoweit einschränken, als die Verfassung es zulässt. Dies ist gemäß Art. 26 erlaubt, wenn ein riesgo social (soziales Risiko für das Zusammenleben) es erfordert, und gegenüber Ausländern nach Art. 100, wenn der orden público (die öffentliche Ordnung) es erfordert. Eine Einschränkung allein deshalb, weil der Betroffene ein Ausländer ist, ohne dass die Einschränkung erforderlich ist, wäre nach Art. 13 eine verbotene Diskriminierung.

Wer meint, in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein, muss wie in Deutschland gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Art. 86 kennt das Institut der tutela (eine Art einstweiliger Verfügung), um derechos constitucionales fundamentales (fundamentale verfassungsmäßige Rechte) zu schützen.
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Re: Venezolanische Straßenverkäufer

Beitragvon heine » 05 Dez 2018, 15:59

Zitat "Eine Einschränkung allein deshalb, weil der Betroffene ein Ausländer ist, ohne dass die Einschränkung erforderlich ist, wäre nach Art. 13 eine verbotene Diskriminierung."

Na dann haben wir doch die Lösung:
Das Recht einschränkungslos zu arbeiten wie Kolumbianer,
besteht nicht für Ausländer, weil diese sonst den Arbeitsmarkt in Kolumbien überschwemmen könnten. Deshalb dürfen Ausländer grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen bestehen dann, wenn sie in Betrieben arbeiten mit mindestens zehn kolumbianischen Arbeitnehmern oder wenn Sie in Betrieben arbeiten, in denen besondere Kenntnisse erforderlich sind, die sie als Ausländer haben, die aber Kolumbianer nicht haben

und ich bin sicher, wenn man die kolumbianische Verfassung von Anfang bis zum Ende liest, dass das dann im Einklang mit dieser Verfassung steht. oft kommen am Ende des verfassungs Textes noch entsprechende Artikel oder Paragraphen, die das ermöglichen
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