Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit sieben gegen zwei Stimmen entschieden, dass die Sportjagd nicht erlaubt sei und der Sportjäger sich wegen Tierquälerei strafbar mache. Die bisher geltende gesetzliche Erlaubnis der Sportjagd wurde für verfassungswidrig erklärt. Der Gerichtshof wird mit folgenden Worten zitiert:
“En estas condiciones, la autorización de la caza deportiva es fundamental en una aproximación que no considera a los animales como seres sintientes, sino como recursos disponibles para la arbitraria realizaciòn de gustos recreacionales particulares del ser humano“.
https://www.semana.com/nacion/articulo/ ... nal/600337
https://www.eltiempo.com/justicia/inves ... bia-323858
In Deutschland ist die Sportjagd nicht verboten, solange der Jäger gemäß § 1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit beachtet.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Sportjagd auch in Deutschland verbietet. Denn Art. 20a des Grundgesetzes lautet:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html