Staatsexamen für Rechtsanwälte

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Staatsexamen für Rechtsanwälte

Beitragvon Gado » 29 Apr 2019, 10:35

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat am 28. März 2019 unter anderem Folgendes entschieden: Das Gesetz, welches für die Zulassung als Rechtsanwalt eine Staatsprüfung von denjenigen verlangt, die sich seit dem 29. Mai 2018 als Jura-Studenten eingeschrieben haben, ist verfassungsgemäß.

Ein von der Neuregelung Betroffener machte die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes geltend, weil es gegen den Gleichheitssatz verstoße. Denn diejenigen, die sich vor dem Stichtag eingeschrieben hätten oder auch schon als Rechtsanwälte praktizierten, dürften weiterhin ohne Staatsexamen agieren.

Der Verfassungsgerichtshof wies diese Argumentation in der Sentencia C - 138/19 zurück. Der Beruf des Rechtsanwalts berge eine soziales Risiko (riesgo social). Deshalb sei eine Eignungsprüfung verfassungsrechtlich zulässig. In diesem Zusammenhang führte der Gerichtshof Folgendes aus:

Ello es así, justamente, porque la conducta individual del abogado se encuentra vinculada a la protección del interés general o común, de manera que el ejercicio inadecuado o irresponsable de la profesión, puede proyectarse negativamente sobre la efectividad de diversos derechos fundamentales de terceros, como la honra, la intimidad, el buen nombre, el derecho a la defensa y el acceso a la administración de justicia, así como también, poner en entredicho la vigencia de principios constitucionales de interés general, orientadores de la función jurisdiccional, tales como la eficacia, la celeridad y la buena fe.

Der Verfassungsgerichtshof verneinte die Pflicht, ein Staatsexamen auch von den Personen zu verlangen, die sich vor dem Stichtag eingeschrieben haben. Denn diese Personen besäßen ein geschütztes Recht, das auf der bis dahin geltenden Rechtslage beruhe.

http://www.corteconstitucional.gov.co/c ... 202019.pdf
hier: Nr. VI des Comunicados N. 10

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht und Universitätsprofessor stützt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Er bemängelt, dass einige Universitäten die Abschlüsse bisher zu leicht vergeben hätten:

Algunas universidades ya no exigen examenes preparatorios de grado, solo basta con ir a un diplomado o seminario. Y no hay que negarlo, nuestra profesión está en una crisis ética. Por eso creo que este nuevo examen es un requisito necesario.

https://www.semana.com/educacion/articu ... ado/610450

In Deutschland müssen Rechtsanwälte - ebenso wie Richter - zwei Staatsexamina bestanden haben.
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Re: Staatsexamen für Rechtsanwälte

Beitragvon heine » 29 Apr 2019, 21:06

Zitat: "In Deutschland müssen Rechtsanwälte - ebenso wie Richter - zwei Staatsexamina bestanden haben"

Wer allerdings in Deutschland erfolgreich promoviert hat, der darf sich dr. jur. nennen, auch wenn er ein zweites staatsexamen überhaupt nicht auch nur versucht hat
ich glaube sogar er muss nicht mal das erste staatsexamen überhaupt nur versucht haben
Er ist bei erfolgreicher Promotion dr.jur und fertig
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Re: Staatsexamen für Rechtsanwälte

Beitragvon Gado » 30 Apr 2019, 07:37

Die Promotion an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn - meiner früheren Universität - erfordert

- ein Universitätsstudium mit mindestens einem Staatsexamen

oder

- einen Fachhochschulabschluss (Diplom FH oder Master) mit einer der Universität nachgewiesenen Befähigung zu einer erweiterten wissenschaftlichen Ausbildung.

https://www.jura.uni-bonn.de/graduierte ... nsordnung/

Bei einem Fachhochschulabschluss wird die Universität die Voraussetzungen für eine Promotion nur anerkennen, wenn diese Voraussetzungen den Anforderungen an ein Universitätsstudium mit einem Staatsexamen entsprechen. Anderenfalls würde die Universität ihre eigenen Absolventen benachteiligen.

Die Bezeichnung als „Rechtsanwalt“ darf nur führen, wer zwei Staatsexamina bestanden hat. „Jurist“ darf sich jeder nennen.
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