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FORUM FÜR KOLUMBIEN – Leben, Reisen & Arbeiten in Kolumbien • Thema anzeigen - Artikel über "Crepes & Waffles"

Artikel über "Crepes & Waffles"

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Artikel über "Crepes & Waffles"

Beitragvon Refajo » 24 Jul 2019, 13:46

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Re: Artikel über "Crepes & Waffles"

Beitragvon heine » 24 Jul 2019, 21:01

"Das weit verbreitete "Gerücht", dass vor allem alleinerziehende Frauen dort arbeiten, stimmt demnach"
ich bin nicht oft aber öfters in "meinem" crepes y wafles und kenne die Frauen dort
klar die Frauen dort sehen sehr gut aus sie sind wunderbar und sie sind alleinerziehend das ist alles richtig
aber das wird auch so bleiben, weil für einen Ausländer, der sie wegheiraten könnte, sind sie einfach zu alt
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Re: Artikel über "Crepes & Waffles"

Beitragvon Gado » 27 Jul 2019, 03:05

In dem Artikel heißt es, 90% der 6.000 Angestellten seien Frauen. In dem vorgestellten Beispielsfall handelt es sich um eine ungelernte Kraft ohne Schulabschluss. Sie erhält ein gutes Gehalt nebst einigen Sozialleistungen. Bei dem 10-prozentigen Männeranteil kann es sich um Personen handeln, die höher qualifiziert und besser bezahlt sind als die Frauen. Gleichwohl ist das Engagement für sozial benachteiligte Frauen begrüßenswert.

Leider erfährt man nicht, wie hoch der Frauenanteil bei den Beschäftigten in der Gastronomie in Kolumbien prozentual ist. Deshalb lässt sich schwer einschätzen, ob crepes & waffles signifikant mehr Frauen einstellt als andere Gastronomiebetriebe.

Der Artikel ist im Online-Dienst „Deine Korrespondentin“ erschienen. Mich wundert, dass im Impressum steht, „Deine Korrespondentin“ nehme nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

https://www.deine-korrespondentin.de/impressum/

Darin sehe ich einen verbraucherunfreundlichen Akt.
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Re: Artikel über "Crepes & Waffles"

Beitragvon heine » 29 Jul 2019, 07:49

Der entsprechende Passus auf der Website von " Deine Korrespondentin" lautet:
"Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen"

Gado, darf ich fragen, warum du in der zitierten Formulierung einen verbraucherunfreundlichen Akt siehst?
Welche Streitbeilegungsverfahren kämen denn überhaupt in Betracht für diese Website?
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Re: Artikel über "Crepes & Waffles"

Beitragvon heine » 29 Jul 2019, 16:11

Zwei Hinweise zur streitschlichtung:

Der Antragsgegner muss ein Unternehmen gemäß § 14 BGB mit Niederlassung in Deutschland sein.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Und das ist die website

"Wir sind „Deine Korrespondentin“. Mit diesem digitalen Magazin wollen wir die Sichtbarkeit von Frauen erhöhen. Wir präsentieren: Die besten Geschichten von Frauen aus der ganzen Welt."

Gado, diese Website beziehungsweise die sie betreibenden Personen schließen überhaupt keine rechtsgeschäfte ab. bereits im Ansatz kann somit einer streitschlichtung nie in Betracht kommen
Der betreffende Hinweis dass die nicht an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, ist also selbstverständlich und im übrigen überflüssig wie ein Kropf

es bleibt also die Frage, wieso du diesen (überflüssigen) Hinweis als verbraucherunfreundlich ansiehst
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Re: Artikel über "Crepes & Waffles"

Beitragvon Gado » 30 Jul 2019, 11:40

Gemäß § 4 Abs. 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) führt die Verbraucherschlichtungsstelle auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag nach § 310 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses durch; arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind ausgenommen.

https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__4.html

Verbraucherverträge nach § 310 Abs. 3 BGB sind Verträge zwischen einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Palandt/ Grüneberg § 310 BGB Rn. 10).

„Deine Korrespondentin“ schließt laufend solche Verträge:

Klickt man den von mir gesetzten Link zum Impressum an, heißt es: „Abonnieren sie unseren Newsletter“. Der Unternehmer bietet mir als Verbraucher an, einen Abonnementvertrag zu schließen.

Unten auf der Seite steht: „Diese Webseite verwendet Cookies zu Werbezwecken und zur Verbesserung des Angebots.“ Ich kann o.k. anklicken. Dann habe ich das Angebot des Unternehmers angenommen und einen Vertrag über die Verwendung von Cookies geschlossen.

Wenn ich als Gado der „Korrespondentin“ ein Manuskript anbiete und „Deine Korrespondentin“ das Manuskript zum Zwecke der Veröffentlichung annimmt, haben wir einen Verlagsvertrag geschlossen.

Die Zahl der Verbraucherverträge, die „Deine Korrespondentin“ schließt, ist also unendlich groß. Gleichzeitig verweigert sich „Deine Korrespondentin“ einem Streitbeilegungsverfahren, wie es im VSBG als Möglichkeit vorgesehen ist.

In der Bundestagsdrucksache 18/5089 heißt es in der Begründung zum VSBG auf Seiten 37 und 38 unter der Überschrift „Bedeutung des Vorhabens für Verbraucher und Unternehmer“ unter anderem:

Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, ihre Rechte aus einem Vertrag mit einem Unternehmer in einem außergerichtlichen Verfahren geltend zu machen, das gesetzlich vorgegebenen Qualitätsanforderungen genügt und durch die Anerkennung der Streitbeilegungsstelle staatlich abgesichert wird. Das Verfahren ist leicht zugänglich; die formalen Anforderungen an die Antragstellung und die Darlegung des Sachverhalts sind gering. Dem Verbraucher entstehen allenfalls geringe Kosten. Diese Umstände sind besonders bedeutsam, weil viele Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen geringe Streitwerte betreffen und der Verbraucher nicht selten die Kosten und das Risiko scheut, sein Recht vor Gericht zu suchen. Die außergerichtliche Streitbeilegung stellt deshalb für Verbraucher eine wichtige zusätzliche Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung dar. Sie ergänzt den gerichtlichen Rechtsschutz, der durch das vorgeschlagene Gesetz nicht beschränkt wird.

Der Ausbau der außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbrauchersachen kommt aber nicht nur Verbrauchern, sondern auch Unternehmern zugute. Eine umfassende Aufklärung der Sach- und Rechtslage ist zur Streitbeilegung häufig nicht erforderlich. Kosten und Verfahrensdauer können dadurch geringer ausfallen als im Falle einer gerichtlichen Streitbeilegung. Zudem führt eine einvernehmliche Lösung eher als eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Zufriedenheit des Kunden und damit zu einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung. So verbessert die Bereitschaft und Teilnahme eines Unternehmers an einem Verfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle das werbewirksame Image des Unternehmers und fördert die Kundenbindung.


https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

Gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist ein Vergleich, der vor einer anerkannten Gütestelle (dazu gehört eine Verbraucherschlichtungsstelle) abgeschlossen worden ist, ein Vollstreckungstitel und insoweit einem richterlichen Urteil gleichgestellt.

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__794.html

Indem sich „Deine Korrespondentin“ einer Streitschlichtung verweigert, erhöht sie für ihren Geschäftspartner, der ein Verbraucher ist, die Hemmschwelle, eine Klärung herbeizuführen, wenn Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis entstanden sind. Die einfachere und preisgünstigere Lösungsmöglichkeit einer Schlichtung wird von vornherein - nicht erst nach Prüfung des Einzelfalls - verweigert. Dies ist verbraucherunfreundlich und nach Meinung des Gesetzgebers dem Image des Unternehmers nicht förderlich.
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Re: Artikel über "Crepes & Waffles"

Beitragvon heine » 30 Jul 2019, 16:35

"Klickt man den von mir gesetzten Link zum Impressum an, heißt es: „Abonnieren sie unseren Newsletter“. Der Unternehmer bietet mir als Verbraucher an, einen Abonnementvertrag zu schließen."

ich habe nicht nachgesehen, gehe aber davon aus dass ich einen Newsletter kostenlos abonniere. ob es sich also um einen verbrauchervertrag im Sinne von Paragraph 310 Abs 3 BGB handelt, weiß ich nicht, ich vermute jedoch dass nicht, sondern dass verbraucherverträge eine entgeltlichkeit voraussetzen

"Unten auf der Seite steht: „Diese Webseite verwendet Cookies zu Werbezwecken und zur Verbesserung des Angebots.“ Ich kann o.k. anklicken. Dann habe ich das Angebot des Unternehmers angenommen und einen Vertrag über die Verwendung von Cookies geschlossen. "

Gado, sei mir nicht böse, das erscheint mir reichlich weit hergeholt

"Wenn ich als Gado der „Korrespondentin“ ein Manuskript anbiete und „Deine Korrespondentin“ das Manuskript zum Zwecke der Veröffentlichung annimmt, haben wir einen Verlagsvertrag geschlossen."

auch hier ist wieder die Frage, ob es sich um eine entgeltlichkeit handelt, falls ja, dann hättest du recht, dann sollte man auch die streitschlichtung erlauben
Ich vermute aber, dass Manuskripte nicht bezahlt werden, sondern die Einreicher bloß stolz sein dürfen, wenn ihr Manuskript veröffentlicht wird
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Re: Artikel über "Crepes & Waffles"

Beitragvon heine » 30 Jul 2019, 16:44

auf die schnelle: der Newsletter ist in der Tat kostenlos, da sehe ich also nichts, was für eine streitschlichtung sprechen könnte, wo sollte ein Streit entstehen?

Was das Einreichen von Manuskripten anbelangt, so ist das entweder ausgeschlossen oder jedenfalls unerwünscht und auf gar keinen Fall wird das bezahlt
die Korrespondentinnen sind zehn Mädels, die machen das alles alleine
Also auch da ist kein Raum für eine streitschlichtung

Bleibt also tatsächlich nur die Frage, ob jemand der auf den Knopf drückt, dass er Cookies akzeptiert, anschließend dann mit dem Unternehmen zu streiten anfangen kann und dafür eine streitschlichtung haben möchte :D :) ;) :( :? 8-)
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