Semana.com berichtet, der Betreiber eines Lokals habe zwei Frauen, die händchenhaltend miteinander sprachen, des Lokals verwiesen. Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof habe den Betreiber unter anderem wegen Diskriminierung der lesbischen Frauen aufgrund deren sexueller Identität und Orientierung gerügt.
https://www.semana.com/nacion/articulo/ ... gay/626040
Nachdem ich den Artikel gelesen hatte, fragte ich mich, ob der dürftig mitgeteilte Sachverhalt eine Rüge wegen sexueller Diskriminierung hergebe. Die amtliche Verlautbarung des Verfassungsgerichtshofs schildert den Sachverhalt allerdings genauer:
Danach äußerte der Inhaber des Betriebs, es handle sich bei seinem Lokal um einen familiären Raum, zwei sich küssende und händchenhaltende Frauen seien ein Fremdkörper in seinem Geschäft, sein Lokal sei nicht für Paare desselben Geschlechts.
In diesen Äußerungen hat der Verfassungsgerichtshof eine Verletzung der derechos fundamentales a la dignidad humana, al libre desarrollo de la personalidad, a la intimidad, a la vida privada, a la igualdad y a la prohibición de discriminación gesehen. Er gab dem Eigentümer des Lokals auf, sich schriftlich und privat bei der Beschwerdeführerin zu entschuldigen. Außerdem müsse der Eigentümer in Zukunft der Beschwerdeführerin den Zugang und den Aufenthalt in seinem Lokal ohne Einschränkungen aufgrund sexueller Orientierung gestatten.
http://www.corteconstitucional.gov.co/n ... xual.-8752
Deutsche Gerichte hätten die Diskriminierung durch den Betreiber des Lokals ebenfalls beanstandet. Allerdings ist dem deutschen Recht eine Verurteilung, sich bei der Person, die in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, zu entschuldigen, fremd.
https://www.stroemer.de/index.php/beitr ... etroffenen
Nr. 2.a)