Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat im Jahre 2006 entschieden, dass der Schwangerschaftsabbruch in drei Fällen straflos bleibt, ansonsten aber entsprechend dem Strafgesetzbuch strafbar ist.
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Es wird immer wieder darüber diskutiert, ob die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs aufgehoben oder verschärft werden soll. Rechtsanwältin Natalia Bernal hat beim Verfassungsgerichtshof beantragt, den Schwangerschaftsabbruch bis zur 16. Woche für straffrei zu erklären, auch wenn die drei vom Verfassungsgerichtshof vorgegebenen Ausnahmen nicht vorliegen.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich an einer erneuten Entscheidung gehindert (inhibido) gesehen. Denn er habe die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Gesetzeslage in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2006 geklärt (cosa juzgada).
https://www.eltiempo.com/justicia/discu ... nal-468258
Der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist im Ergebnis zuzustimmen. Die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Gesetzeslage ist geklärt. Die Rechtslage zu ändern, ist dem Gesetzgeber oder einem Referendum vorbehalten. Der Verfassungsgerichtshof darf nicht die Rolle der Legislative übernehmen und als Ersatzgesetzgeber handeln.