Strafbares Führen einer Feuerwaffe

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Strafbares Führen einer Feuerwaffe

Beitragvon Gado » 02 Mai 2020, 06:29

Am 26.11.2013 wurde ein Mann angetroffen, der eine Feuerwaffe ohne Erlaubnis führte. In erster Instanz wurde er vom Vorwurf, die Waffe unerlaubt geführt zu haben, freigesprochen, weil die Länge des Gewehrlaufs es erlaube, die Waffe als Sportwaffe einzuordnen. Die zweite Instanz hob das erstinstanzliche Urteil auf und verhängte wegen Gesetzesverstoßes eine Strafe von neun Jahren Gefängnis. Die Corte Suprema de Justicia bestätigte die neunjährige Haftstrafe und nutzte die Gelegenheit, um auszuführen, wann das Führen einer Waffe strafbar ist.

https://www.eltiempo.com/justicia/corte ... vas-490594

http://www.cortesuprema.gov.co/corte/in ... -de-fuego/

Die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren ist aus folgenden Gründen unverhältnismäßig hoch:

Die erste Instanz hat zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Folglich kann der Rechtsverstoß nicht offensichtlich erkennbar gewesen sein.

Die Entscheidung der Corte Suprema ist etwa sechseinhalb Jahre nach dem Rechtsverstoß ergangen. Bei der Bemessung der Strafe ist der lange Zeitablauf unter dem Gedanken der Sühne und der Resozialisation zu Gunsten des Verurteilten zu berücksichtigen.

Nach § 51 des deutschen Waffengesetzes wird das unerlaubte Führen einer Waffe mit Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren bestraft, in minder schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Eine neunjährige Gefängnisstrafe liegt außerhalb des deutschen Strafrahmens.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__51.html
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