Notstandsdekret wegen Covid-19 verfassungsgemäß

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Notstandsdekret wegen Covid-19 verfassungsgemäß

Beitragvon Gado » 23 Mai 2020, 06:13

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat am 20.05.2020 das Notstandsdekret (decreto de estado de emergencia económica, social y ecológica en todo el territorio nacional), erlassen durch Staatspräsident Duque, mehrheitlich in vollem Umfang für verfassungsgemäß erklärt. Der Staatspräsident und die Regierung hätten im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt. Sie hätten ihr Ermessen im Hinblick auf die Gefahr durch das Coronavirus angemessen ausgeübt.

https://www.eltiempo.com/justicia/corte ... cia-497694

https://www.corteconstitucional.gov.co/ ... ucion-8904
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Re: Notstandsdekret wegen Covid-19 verfassungsgemäß

Beitragvon Gado » 11 Jun 2020, 02:41

Per Dekret wurde die Einreisemöglichkeit aus dem Ausland auf dem Luftweg suspendiert (ausgesetzt). Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat dies im Hinblick auf die Corona-Pandemie für verfassungskonform erachtet. Das Dekret erfülle seinen Zweck, besitze einen inhaltlichen Zusammenhang, sei hinreichend begründet, nicht willkürlich, unangreifbar, nicht widersprüchlich, notwendig, verhältnismäßig und nicht diskriminierend.

https://www.corteconstitucional.gov.co/ ... D-19.-8915

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Beschränkungen des Schulbetriebs und des Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen abgelehnt und dazu unter andrem ausgeführt:

Gegenüber den bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 85, 191 <212>; 115, 25 <44 f.>), müssen die Interessen der von den Einschränkungen des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen Betroffenen derzeit zurücktreten. Diese Abwägung ist insbesondere vor dem Hintergrund der periodisierten Überprüfung der den Beschränkungsmaßnahmen zugrunde liegenden Grundannahmen und der bereits erfolgten stufenweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts zu sehen, die sich – vorbehaltlich einer weiterhin positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in Deutschland – ab dem 15. Juni 2020 auf alle Schularten und Jahrgangsstufen erstrecken soll. Dies führt zusammen mit dem Notbetreuungsangebot und dem Unterrichtsangebot für ein Lernen zu Hause zu einer spürbaren Minderung der mit zum Teil erheblichen Belastungen einhergehenden intensiven Eingriffe in die grundrechtlich geschützten Interessen von Eltern und Kindern. Daraus folgt für die Gewichtung des konkreten Interesses der Beschwerdeführer am Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung, dass für die Beschwerdeführerinnen zu 4) und 5) der Präsenzschulbetrieb im Wochenwechsel bereits wiederaufgenommen wurde, für die Beschwerdeführerin zu 3) dies ab dem 15. Juni 2020 in Aussicht steht und die Beschwerdeführerin zu 6) bereits seit Anfang Mai in der Notbetreuung ihres Kindergartens untergebracht ist. Hinzukommt, dass die Allgemeinverfügungen zeitlich befristet sind. Damit ist sichergestellt, dass sie unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden müssen. Hierbei ist stets unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots zu prüfen, ob eine vollständige Rückkehr zu einem regulären Schul- und Betreuungsbetrieb verantwortet werden kann.


https://www.bundesverfassungsgericht.de ... F.2_cid392 Rn. 19
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