Keine Immunität für Beamte

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Keine Immunität für Beamte

Beitragvon Gado » 19 Jun 2020, 05:10

Die Regierung legte ein Programm Ingreso Solidario auf, um denen, die durch die Corona-Pandemie Not leiden, finanzielle Hilfe zu gewähren. Der Verfassungsgerichtshof hat dieses Hilfsprogramm für verfassungsmäßig erklärt.
Verfassungswidrig ist jedoch die generelle Regelung, wonach diejenigen Beamten, die an der Umsetzung (implementación) des Programms teilnehmen, für Fehler nicht zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Es wurde berichtet, dass in etwa 35.000 Fällen Hilfszahlungen mit gefälschten cédulas bezogen worden seien.

Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass die Klausel über die Haftungsfreistellung so interpretiert werden müsse, dass sie nicht gelte, wenn der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe.

https://www.semana.com/nacion/articulo/ ... dad/679330

Der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist zuzustimmen. Eine Haftungsfreistellung von vorsätzlichem Handeln kommt nicht in Betracht. Sie würde den Staat zum Komplizen strafbaren Verhaltens machen. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit kann unter dem Eindruck der Stresssituation während der Pandemie zugunsten des Beamten wohlwollend ausgelegt werden.

Die vom kolumbianischen Verfassungsgerichtshof getroffene Unterscheidung zwischen vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung findet sich auch in § 75 Abs. 1 des deutschen Bundesbeamtengesetzes, in dessen Satz 1 es heißt:

Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__75.html
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