Eltiempo.com hat einem Rechtsanwalt folgende Frage gestellt:
Wegen der Zwangsisolation konnten viele Hausangestellte nicht zur Arbeit gehen, muss der Arbeitgeber für diese Tage bezahlen?
Der Rechtsanwalt hat geantwortet:
Isolationsdekrete setzen die Wirkungen eines Arbeitsvertrags nicht aus. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt seiner Hausangestellten zu zahlen, da das Fehlen der Leistung nicht auf den Willen des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, auch wenn es sich um Hausarbeit handelt.
https://www.eltiempo.com/justicia/servi ... rle-518004
Richtig ist, dass Isolationsdekrete nicht unmittelbar auf den Arbeitsvertrag einwirken. Auf den Willen des Arbeitnehmers kommt es aber nicht entscheidend an. Ausschlaggebend ist, warum die Arbeit nicht geleistet werden kann:
Erscheint der Arbeitnehmer im Betrieb und bietet er seine Arbeit an, muss der Arbeitgeber zahlen. Bei ihm liegt das Risiko, ob er die Arbeit ermöglichen und/oder verwenden kann. Erscheint der Arbeitnehmer hingegen nicht, weil kein Transportmittel fährt, braucht der Arbeitgeber keinen Lohn zu zahlen.