Lohnzahlung bei Quarantäne

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Lohnzahlung bei Quarantäne

Beitragvon Gado » 16 Jul 2020, 06:32

Eltiempo.com hat einem Rechtsanwalt folgende Frage gestellt:

Wegen der Zwangsisolation konnten viele Hausangestellte nicht zur Arbeit gehen, muss der Arbeitgeber für diese Tage bezahlen?

Der Rechtsanwalt hat geantwortet:

Isolationsdekrete setzen die Wirkungen eines Arbeitsvertrags nicht aus. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt seiner Hausangestellten zu zahlen, da das Fehlen der Leistung nicht auf den Willen des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, auch wenn es sich um Hausarbeit handelt.

https://www.eltiempo.com/justicia/servi ... rle-518004

Richtig ist, dass Isolationsdekrete nicht unmittelbar auf den Arbeitsvertrag einwirken. Auf den Willen des Arbeitnehmers kommt es aber nicht entscheidend an. Ausschlaggebend ist, warum die Arbeit nicht geleistet werden kann:

Erscheint der Arbeitnehmer im Betrieb und bietet er seine Arbeit an, muss der Arbeitgeber zahlen. Bei ihm liegt das Risiko, ob er die Arbeit ermöglichen und/oder verwenden kann. Erscheint der Arbeitnehmer hingegen nicht, weil kein Transportmittel fährt, braucht der Arbeitgeber keinen Lohn zu zahlen.
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Re: Lohnzahlung bei Quarantäne

Beitragvon Arepa » 15 Aug 2020, 17:39

Nach meinen Informationen bekommen die Arbeitnehmer aus den Geweblichen Betrieben, die wegen der Quarantaene geschlossen sind, kein Geld und die Arbeitsvertraege sind erloschen.
Einge Arbeitnehmer mit gehobener Anstellung, die nicht arbeiten duerfen, Ingenieure im Strassenbau usw. erhalten nur das Geld fuer die Pension und einen Anteil zur Krankenversicherung,
Einige Arbeitnehmer die von zuhause aus Arbeiten koennen, Homeoffice, erhalten ihr Geld weiter, genau wie Arbeitnehmer die bei Behoerden und bei der Regierung arbeiten und zum Teil ihre Arbeit von zuhause aus machen koennen, guter Internetanschluss vorausgesetzt.
Der "Normale " Malocher der nicht arbeiten darf, Salario Minimo, bekommt auch kein Geld und ist auf die Hilfe vom Staat angewiesen. Wenn es denn Hilfe und Lebensmittel gibt.
Arepa
 

Re: Lohnzahlung bei Quarantäne

Beitragvon Gado » 16 Aug 2020, 08:07

Leider zeigt der vorstehende Beitrag, wie die Wirklichkeit in der Arbeitswelt aussieht. Dass ein Arbeitsvertrag wegen der Quarantäne einfach "erloschen" ist, ist juristisch nicht vorstellbar.
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Re: Lohnzahlung bei Quarantäne

Beitragvon Gado » 06 Sep 2020, 12:21

Noticias.caracoltv.com hat zur Frage, ob ein Arbeitnehmer seinen Lohn enthält, wenn er wegen Quarantäne seine Arbeit nicht erbringen kann, nach Befragung von Experten im Arbeitsrecht Folgendes mitgeteilt:

Der Arbeitgeber muss den Lohn zahlen. Bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zahlt die Krankenkasse.

https://noticias.caracoltv.com/salud/oj ... abajadores

In Deutschland ist die Rechtslage anders. Für gesunde Arbeitnehmer gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Bei der Anordnung von Quarantäne (Absonderung) enthält das Infektionsschutzgesetz allerdings eine Sonderregelung:
Gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 muss der Staat dem Betroffenen den Verdienstausfall ersetzen, wobei der Arbeitgeber gemäß Abs. 5 in Vorlage tritt und ihm der verauslagte Betrag vom Staat erstattet wird. Der Verdienstausfall wird gemäß § 56 Abs. 1 Satz 3 jedoch nicht ersetzt, wenn die Absonderung durch eine Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, hätte vermeiden können.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

Deshalb besteht meines Erachtens keine Entschädigungspflicht, wenn ein Arbeitnehmer in einem Risikogebiet Urlaub macht und sich danach in Quarantäne begeben muss.
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