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Wann Untervermietung erlaubt ist

BeitragVerfasst: 29 Sep 2020, 08:54
von Gado
Eltiempo.com berichtet, dass in Kolumbien Untervermietungen häufig ohne Genehmigung des Eigentümers stattfinden. Die Rechtslage wird wie folgt beschrieben:

Die Untervermietung von Wohnraum bedarf der Zustimmung des Vermieters/Eigentümers. Dies kann im Mietvertrag oder später erfolgen. Die Untervermietung von Gewerbeflächen ist ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt, wenn sie sich auf bis zu 50 % der gemieteten Fläche erstreckt und die ausgeübte Tätigkeit derjenigen entspricht, die dem Mietverhältnis zugrunde liegt.

https://www.eltiempo.com/justicia/servi ... ion-535114

Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist die Untervermietung also eher erlaubt als bei Wohnraummietverhältnissen. In Deutschland ist es umgekehrt:

Gemäß § 553 BGB kann der Mieter von Wohnraum die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat und dem Vermieter die Untervermietung an die Person des Untermieters zumutbar ist. Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien kann der Mieter, sofern die Untervermietung nicht schon im Mietvertrag erlaubt ist, die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung nicht erzwingen. Er hat gemäß § 540 BGB nur die Möglichkeit, den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn der Vermieter die Untervermietung verweigert, obwohl in der Person des Untermieters kein wichtiger Grund zur Verweigerung vorliegt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Untermieter