Essenzusteller als Arbeitnehmer

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Essenzusteller als Arbeitnehmer

Beitragvon Gado » 02 Okt 2020, 06:28

Ein Arbeitsgericht in Bogotá hat die Vertragsbeziehung zwischen einem Essenzusteller und dessen Auftraggeber als Arbeitsverhältnis gewertet. Der Arbeitgeber, der zu Unrecht von einer selbstständigen Tätigkeit des Essenzustellers ausging, wurde verurteilt, die dem Essenzusteller zustehenden Sozialleistungen zu gewähren. Das Gericht stellte auf die tatsächlichen Verhältnisse ab, unter denen der Essenzusteller tätig war und wertete diese als eine arbeitsrechtliche Beziehung. Diesem Urteil wird wegweisende Bedeutung für Kolumbien zugemessen.

https://www.eltiempo.com/politica/gobie ... rio-540786

Leider wird nicht mitgeteilt, welche Kriterien das Gericht in Bogotá zugrunde gelegt hat, um die Tätigkeit des Essenzustellers als Arbeitsverhältnis zu werten. Nach deutschem Recht kommt es für die Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen - wie nach dem Urteil aus Bogotá - nicht darauf an, welche Bezeichnung die Vertragsparteien gewählt haben, sondern darauf, welche Tätigkeit tatsächlich ausgeführt wird. Ein Arbeitsverhältnis liegt nach deutschem Recht vor, wenn jemand weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit tätig ist.

https://karrierebibel.de/honorarvertrag/
Palandt/Weidenkaff, vor § 611 BGB Rn. 7
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Re: Essenzusteller als Arbeitnehmer

Beitragvon Refajo » 02 Okt 2020, 15:58

Ich verstehe das auch nicht. In den Medien werden Bilder eines "Rappi"-Fahrers gezeigt, aber in den Texten ist von einem Supermarkt die Rede.

Rappi ist eine App, über die man sich von Fahrradkurieren Lebensmittel und Restaurant-Gerichte liefern lassen kann. Die Fahrer entscheiden selbst, wann sie sich "einloggen" und der App zur Verfügung stehen. Für jede Fahrt bekommen sie einen Betrag. Die wenigsten haben eine Unfallversicherung oder sonstige soziale Absicherung.

Wenn der Supermarkt einen Kurier zu festen Arbeitszeiten beschäftigt, ist die Sache schon weniger "selbständig" als bei Rappi. Die fehlenden Informationen zeugen von schlampigem Journalismus.

Sollten Fahrradkuriere von den Auftraggebern sozialversichert werden müssen, werden die Preise dieser Dienstleistung entsprechend steigen.
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