Das kolumbianische Gesundheitsministerium hat Anfang November die bis dahin für Einreisende auf dem Luftweg geltende Pflicht, einen negativen PCR-Test vorzuweisen und sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben, aufgehoben. Im Wege der Tutela hat ein Gericht in Bogotá angeordnet, diese früheren Beschränkungen wieder einzuführen. Dies verlangten die Grundrechte auf Leben und Gesundheit (derechos fundamentales de la vida y la salud), die jedem Bürger zustünden. Die Aufhebung der Test- und Quarantänepflicht führe zum Auftreten irreparabler Schäden, die sich in einem Anstieg der Sterblichkeit der Kolumbianer aufgrund des Corona-Virus niederschlügen. Die ohnehin schon skandalöse Zahl von mehr als 32 Tausend Todesfällen, die die Pandemie gefordert habe, werde noch erhöht, und dies bei einer Überbelegung der Betten auf den Intensivstationen auf nationaler Ebene.
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Es handelt sich um die erste mir bekannt gewordenen gerichtliche Entscheidung, die eine Verschärfung von Corona-Maßnahmen anordnet. Sonst handelte sich um Entscheidungen, bei denen es um die Lockerung angeordneter Maßnahmen ging.
Die 44 Seiten lange Entscheidung ist 2 Wochen nach dem Eingang des Antrags auf Erlass der Tutela ergangen. Für deutsche Verhältnisse ist die Begründung der Entscheidung, die im Eilverfahren ergangen ist, sehr ausführlich und ermüdend lang. Nach § 313 Abs. 3 der deutschen Zivilprozessordnung enthalten die Entscheidungsgründe eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__313.html