Unterbringungskosten bei Dialysebehandlung

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Unterbringungskosten bei Dialysebehandlung

Beitragvon Gado » 23 Apr 2021, 01:34

Einer Mitteilung des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs
https://www.corteconstitucional.gov.co/ ... onica-9081
habe ich Folgendes entnommen:

Ein 23-jähriger Mann benötigte wegen chronischer Niereninsuffizienz eine kontinuierliche Dialysebehandlung. Da das beheimatete Krankenhaus im Departement Chocó diese Behandlung nicht leisten konnte, wurde der Patient in ein leistungsfähigeres Krankenhaus im Departement Antioquia verlegt. In diesem Krankenhaus ist kein ständiger stationärer Aufenthalt nötig. Es genügt, dass der Patient in regelmäßigen Abständen ambulant behandelt wird.

Dies geschieht üblicherweise dreimal pro Woche.
https://www.netdoktor.de/therapien/dial ... modialyse/

Der Patient verlangt Erstattung der Kosten für seinen Transport, für seine Unterkunft am neuen Aufenthaltsort und für seine Verpflegung. Die für seinen ursprünglichen Wohnsitz zuständige Behörde ist der Meinung, nicht sie, sondern die Krankenkasse müsse diese Kosten übernehmen. Die Behörde hat diesbezüglich die Krankenkasse im Wege der Tutela verklagt. Die Krankenkasse ist der Auffassung, die geforderten Leistungen seien nicht im Gesundheitsplan (Plan de Beneficios de Salud) enthalten und deshalb von der Gebietskörperschaft zu erbringen.

Das angerufene Gericht lehnte das mit der Tutela verfolgte Begehren ab. Der Verfassungsgerichtshof gab ihm jedoch v o r l ä u f i g bis zur endgültigen Entscheidung statt und wies die Krankenkasse an, dem Patienten und einer Begleitperson die für die Dialysebehandlung nötigen Transportdienste sowie Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Meine Meinung: Vom Grundsatz her gehören Kosten für Unterkunft und Verpflegung zwar bei stationärer Behandlung im Krankenhaus zum Leistungsumfang der Krankenversicherung, nicht jedoch bei ambulanter Behandlung. Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass die Krankenkasse keine Dialysebehandlung in häuslicher Nähe anbietet. Ist sie dazu verpflichtet und hat sie diese Pflicht schuldhaft verletzt, muss sie die höheren Kosten der auswärtigen Unterbringung tragen. Andernfalls muss die staatliche Gebietskörperschaft diese Kosten als eine Art Sozialhilfe übernehmen.

Transportkosten zur Dialysebehandlung werden in Deutschland von der Krankenkasse getragen.
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... nsport.jsp
Viertletzter Absatz
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-22 ... -10-01.pdf
Anlage II
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