von Gado » 12 Dez 2015, 11:16
In meinen Beiträgen vom 12.09. und 03.11.2015 habe ich ausgeführt, dass die Kanzlerin ständig gegen geltendes Recht - vor allem auch gegen Art. 16a Abs. 2 des Grundgesetzes - verstößt. Heute haben die Badischen Neuesten Nachrichten im Vorfeld des CDU-Bundesparteitages in Karlsruhe ein Interview mit der Kanzlerin veröffentlicht. Darin hat Korrespondent Rudi Wais unter anderem gefragt:
„Nach geltendem Recht müssen Flüchtlinge, die aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland einreisen wollen, abgewiesen werden. Kann man einem Staat noch vertrauen, der nicht in der Lage ist, seine eigenen Grenzen zu kontrollieren?“
Die Kanzlerin hat geantwortet: „Der gegenwärtige Zustand wird kein Dauerzustand sein. Alle Länder, die an der Freizügigkeit im Schengen-System teilhaben, haben ein Stück Souveränität abgegeben, indem sie die Kontrollen im Wesentlichen an die EU-Außengrenzen des Schengen-Raums verlegt haben. Diese Freizügigkeit im Verkehr von Menschen, Waren und Dienstleistungen wissen wir alle zu schätzen. Kein Land in Europa braucht sie so sehr wie Deutschland. Sie kann aber auf Dauer nur funktionieren, wenn an den EU-Außengrenzen wirkungsvoll kontrolliert wird. Diesen Zustand müssen wir wiederherstellen und darauf arbeitet die Bundesregierung hin.“
FAZIT: Merkel bestreitet nicht, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Sie will es weiterhin tun. Sie will es zwar nicht zum „Dauerzustand“ werden lassen, es ist aber schon einer.
Ebenfalls in der heutigen Ausgebe der Badischen Neuesten Nachrichten wird Ingo Wellenreuther, CDU-Bundestagsabgeordneter für Karlsruhe Stadt und ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht, unter anderem mit folgenden Worten zitiert:
„Letztlich muss vom Parteitag aus der Residenz des Rechts die Botschaft ausgehen, dass die CDU in der Flüchtlingspolitik bestehendes Recht wieder anwenden und durchsetzen wird. Das sollten wir schaffen.“