Gegen Til Schweiger ist ja bekanntlich Strafanzeige wegen Verdachts der volksverhetzung eingereicht worden. In dieser Anzeige heisst es unter anderem:
"Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beschuldigte Schweiger die Teilnehmer einer bestimmten – nicht polizeilich verbotenen – Versammlung in 01705 Freital (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) oder die Teilnehmer mehrerer – nicht polizeilich verbotenen – Versammlungen gemeint hat, wie sie gegenwärtig an vielen Orten in Deutschland stattfinden,
denn es gibt nicht nur jenen Teil der Bevölkerung, welche den völlig ungebremsten Zustrom aus Afrika, Asien und vom Balkan „gut finden“ (Gutmenschen), sondern auch immer mehr Andersdenkende, welche für diesen „alibistischen Humanismus“ (Richard Sulík, MEP) der Berufspolitiker, die mit ihrer verfehlten Politik für diese Völkerwanderung nach Deutschland verantwortlich sind, kein Verständnis haben,
und ihr soziales Umfeld mit den vertrauten Nachbarn gleicher Kultur und Nation vor Überfremdung und Zerstörung bewahren wollen; auch diese Menschen sind Teile der Bevölkerung, welche durch § 130 StGB geschützt sind."
http://www.mmnews.de/index.php/politik/ ... verhetzungIch wiederhole nochmal das fuer mich Wichtige....
"...Andersdenkende...die.....ihr soziales Umfeld mit den vertrauten Nachbarn gleicher Kultur und Nation vor Überfremdung und Zerstörung bewahren wollen"
... und kann mich dem nur anschliessen.