In Kolumbien akzeptiert die Polizei Aufzeichnungen einer On-Board-Kamera, um Verkehrsverstöße aufzuklären. In Deutschland ist dies umstritten. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt entschieden, dass datenschutzrechtliche Vorschriften kein automatisches Verwertungsverbot im Bereich des Strafrechts oder Ordnungswidrigkeitenrechts darstellen. In der Veröffentlichung des Oberlandesgerichts Stuttgart heißt es:
„Der Tatrichter ist grundsätzlich nicht gehindert, eine Videoaufzeichnung, die keine Einblicke in die engere Privatsphäre gewährt, sondern lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiert und eine mittelbare Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs zulässt, zu verwerten, wenn dies zur Verfolgung einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit erforderlich ist.“
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... 740af77af7