Gemeinsamer Sport für Jungen und Mädchen

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Gemeinsamer Sport für Jungen und Mädchen

Beitragvon Gado » 26 Aug 2019, 09:53

In der kolumbianischen Liga Pony Fútbol spielen Kinder von acht bis zwölf Jahren (siehe Nr. I.5.4.7 des vollständigen Urteils). In einer Jungenmannschaft spielte ein Mädchen als Torwart. Die Organisatoren eines Turniers im Pony Fútbol schlossen die Mannschaft, in der das Mädchen spielte, aus, weil gemischte Mannschaften mit Jungen und Mädchen nicht erlaubt seien. Auch die FIFA verbiete gemischte Mannschaften.

Der Vater des Mädchens wehrte sich gegen den Ausschluss. In der Vorinstanz wurde der Erlass einer Tutela zugunsten des Mädchens und der ausgeschlossenen Mannschaft abgelehnt. Der Verfassungsgerichtshof hat die Tutela unter anderem mit folgender Begründung erlassen:

Die FIFA verbiete keine gemischten Mannschaften. Der Ausschluss zeige eine postura sexista y discriminatoria. Er verstoße unter anderem gegen la dignidad humana y el derecho a la igualidad entre mujeres y hombres. Equipos entre niñas y niños seien zu fördern. Öffentlichen und privaten Stellen wurde aufgegeben, für die Gleichheit der Geschlechter bei der Ausübung des Sports zu sorgen.

https://noticias.caracoltv.com/deportes ... -de-genero

http://www.corteconstitucional.gov.co/n ... ista.-8757
Amtliche Verlautbarung

http://www.corteconstitucional.gov.co/r ... eType=Full
Vollständiges Urteil

In Deutschland wäre ein vergleichbares Urteil nicht ergangen. Zwar darf nach Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden. Diese Bestimmung verbietet aber nur die Diskriminierung durch die öffentliche Gewalt (Palandt/Ellenberger, 74. Aufl., Einleitung vor § 1 AGG [Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz] Rn. 7).

Privatrechtliche Vereine oder Clubs, die nur männliche oder weibliche Mitglieder aufnehmen, sind zulässig, ebenso Damencafes, Frauenbuchläden sowie Damen- und Herrensaunen. Ein Friseur darf für den Kurzhaarschnitt bei Damen und Herren unterschiedliche Preise verlangen (Palandt, a.a.O. § 1 AGG Rn. 3). Folglich sind Fußballmannschaften, die nur aus Jungen oder aus Mädchen bestehen, in Deutschland zulässig.
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Re: Gemeinsamer Sport für Jungen und Mädchen

Beitragvon heine » 27 Aug 2019, 16:08

In Deutschland hatte kürzlich ein Mädchen versucht, sich in einen knabenchor einzuklagen. der Anwalt des knabenchors war klug und hat völlig die verschiedenen Geschlechter von Jungs und Mädchen ignoriert. stattdessen hat er darauf abgestellt, dass die knabenstimmen einen anderen Tonfall haben als die Stimmen von Mädchen. Irgendwie so ähnlich hat er jedenfalls den Prozess zu Gunsten des knabenchors gewonnen

wäre hier in diesem in Kolumbien spielenden Fall auch außer acht gelassen worden, dass Junge und Mädchen verschiedenen Geschlechtes sind, sondern wäre darauf abgestellt worden, dass nicht bestreitbare körperliche Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen zu einer wettbewerbsverzerrung bei sportlicher (!) Betätigung führen, dann hätte auch hier das Mädchen juristisch keine Chance gehabt - wobei man allerdings nicht weiß, ob der kolumbianische verfassungsgerichtshof, eigenwillig wie er offenbar ist, die eindeutigen körperlichen (!) Unterschiede zwischen Jungs und Mädchen nicht einfach geleugnet hätte
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Re: Gemeinsamer Sport für Jungen und Mädchen

Beitragvon Gado » 28 Aug 2019, 09:22

Der Verfassungsgerichtshof hat den Organisatoren des Pony-Fußballs vorgehalten, dass nicht einmal ihr eigenes Regelwerk nach Jungen und Mädchen getrennte Mannschaften vorschreibe.

Auf den konkreten Fall bezogen, habe das als Torwart eingesetzte Mädchen gezeigt, dass es wie ein Junge Fußball spielen könne:

En esta oportunidad, la niña María Paz Mora Silva ha mostrado tener las habilidades, capacidades y destrezas suficientes para competir en pie de igualdad con niños y contra niños …..


Generell geht das Gericht wohl davon aus, dass der körperliche Unterschied zwischen Jungen und Mädchen bis zu 12 Jahren beim Fußball keine Rolle spiele. So deutlich habe ich das im Urteil allerdings nicht gelesen.

Interessant ist die abweichende Meinung eines Verfassungsrichters. Er kann dem Gleichheitssatz des Artikels 13 der Verfassung nicht entnehmen, dass gemischte Sportmannschaften existieren müssten und dass nach Frauen und Männern getrennte Mannschaften verboten seien:

Además, considero que, en el caso concreto, las entidades demandadas no vulneraron el derecho fundamental a la igualdad de la accionante. El artículo 13 de la Constitución Política dispone que “ todas las personas nacen libres e iguales ante la ley, recibirán la misma protección y trato de las autoridades y gozarán de los mismos derechos, libertades y oportunidades sin ninguna discriminación por razones de sexo (…) ”. En tales términos, dicho artículo contiene la prohibición de discriminación por razón de sexo, que vincula tanto a las autoridades como a los particulares. Sin embargo, de esta prohibición no se sigue, como pareciere entenderlo la mayoría de la Sala, que toda actividad u evento desarrollado por particulares (como, en el asunto sub judice, los torneos deportivos) deban ser de naturaleza mixta o que las actividades que involucren, de manera exclusiva, a grupos masculinos o femeninos, estén prohibidas a la luz del referido artículo 13 de la Constitución Política.
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