Für Donnerstag, den 21. November, war ein Generalstreik (paro nacional) seit Langem angekündigt. Der zunächst friedliche Streik, der unter anderem zu massiven Verkehrsbehinderungen führte, schlug am Abend in Gewalt um. Auch am Folgetag kam es zu gewaltsamen Akten, sodass der Bürgermeister von Bogotá für die Nacht eine Ausgangssperre verhängte. Unter anderem ist eine Vielzahl von Transmilenio-Stationen verwüstet worden und unbenutzbar.
https://noticias.caracoltv.com/bogota/a ... uncionando
Noticias.caracoltv.com hat vor dem Generalstreik folgende Frage gestellt:
¿Está de acuerdo con las razones del paro nacional convocado para el próximo jueves 21 de noviembre?
Am 20. November um ca. 8 Uhr deutscher Zeit hatten 37.243 Nutzer geantwortet. 83,22% haben mit Ja, 16,78 % mit Nein gestimmt.
Finanzas Personales - verlinkt über semana.com - hat einen Rechtsanwalt gefragt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich für Arbeitnehmer ergeben, die am Generalstreik teilnehmen. Der Rechtsanwalt hat sich wie folgt geäußert:
Der Generalstreik entbindet den Arbeitnehmer nicht davon, seine Arbeitsleistung erbringen zu müssen. Denn beim Generalstreik handelt es sich nicht um einen normalen Arbeitskampf. Fälle der Arbeitsbefreiung sind im Gesetz abschließend aufgezählt: Es handelt sich um die Ausübung des Wahlrechts, nachgewiesene schwerwiegende häusliche Katastrophe, Ausübung vorübergehender amtlicher Ämter, Mutterschaft, Vaterschaft, Stillen, Arzttermine, Tätigkeit in Gewerkschaftskommissionen und Teilnahme an der Beerdigung von Partnern/Arbeitskollegen (compañeros).
Wer am Generalstreik teilnehmen und deshalb nicht zur Arbeit erschienen möchte, muss dies vorher mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Der Arbeitnehmer kann zum Beispiel anbieten, die versäumte Arbeit nachzuholen oder Urlaub zu nehmen.
Erscheint ein Arbeitnehmer unabgesprochen nicht zur Arbeit, muss er mit einer Gehaltskürzung oder einer Kündigung rechnen.
https://www.finanzaspersonales.co/traba ... mbre/80381
In Deutschland ist das Streikrecht in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantiert. Darunter fällt allerdings nicht der politisch motivierte Generalstreik.
https://de.wikipedia.org/wiki/Generalstreik
Jarass/Pieroth, Art. 9 Grundgesetz Rn. 40
Zulässiges Kampfziel eines Streiks ist nur das, was in Tarifverträgen geregelt werden kann und darf (Palandt/Weidenkaff, Vorbemerkung vor § 620 BGB Rn. 13).
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... n&nr=18962 Rn. 52
In Deutschland entsprechen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen eines Generalstreiks denjenigen in Kolumbien.