Artikel 1 der Ley 54 de 1989 bestimmt, dass sich der Nachname des Kindes jeweils aus dem ersten Bestandteil des Nachnamens des Vaters und der Mutter zusammensetzt. Dabei erhält der Nachname des Kindes den Namensbestandteil des Vaters in der Reihenfolge vor demjenigen der Mutter.
Mit acht Stimmen gegen eine Stimme hat der Verfassungsgerichtshof die automatische Voranstellung des Vaternamens als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter - und damit als Verstoß gegen die Verfassung von 1991 - angesehen. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Congreso aufgegeben, bis zum 20. Juni 2020 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die bestehende Regelung in Kraft. Sollte am 20. Juni 2020 keine verfassungskonforme Neuregelung vorliegen, bestimmen die Eltern über die Reihenfolge im Nachnamen des Kindes. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet der Standesbeamte durch Los.
Die Regierung war bei der Beantwortung der Frage, ob die geltende Rechtslage verfassungswidrig sei, uneins. Das Justizministerium hielt die Regelung in der Ley 54 de 1989 für verfassungswidrig, das Innenministerium hielt sie hingegen für verfassungsmäßig.
https://noticias.caracoltv.com/colombia ... titucional
https://www.eltiempo.com/justicia/corte ... jos-430804
Das deutsche Recht kennt nur einen Namensbestandteil im Nachnamen. Gemäß § 1616 BGB erhält das Kind den Ehenamen seiner Eltern. Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, können sie gemäß § 1617 Abs. 1 BGB einvernehmlich bestimmen, dass das Kind den Nachnamen des Vaters oder der Mutter erhalten soll. Treffen die Eltern keine Bestimmung, überträgt das Familiengericht nach § 1617 Abs. 2 BGB das Bestimmungsrecht einem Elternteil. Übt dieser Elternteil sein Bestimmungsrecht nach Fristsetzung nicht aus, erhält das Kind den Namen dieses Elternteils.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ ... G015202377
Es bleibt abzuwarten, ob der kolumbianischer Gesetzgeber für den Fall, dass sich die Eltern über die Reihenfolge der Bestandteile des Nachnamens nicht einigen können, einen Losentscheid, die Einschaltung eines Richters oder ein sonstiges Verfahren vorsieht.
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