Bezüglich der Kontaktbeschränkungen führt das Gericht aus, dass dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der Eignung einer Regelung ein Spielraum zusteht, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezieht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Erfolgt der Eingriff zum Schutz gewichtiger verfassungsrechtlicher Güter und ist es dem Gesetzgeber angesichts der tatsächlichen Unsicherheiten nur begrenzt möglich, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, ist die verfassungsgerichtliche Prüfung auf die Vertretbarkeit der gesetzgeberischen Eignungsprognose beschränkt.
Im vorliegenden Fall waren die angeordneten Maßnahmen geeignet und zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitswesens erforderlich. Sie waren verhältnismäßig, weil der Gesetzgeber die Grundrechte der Betroffenen nicht außer Acht gelassen hat.
Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen erkennt das Gericht, die Annahme des Gesetzgebers, mittels der angeordneten Ausgangsbeschränkungen die Anzahl der Infektionen reduzieren zu können, habe sich innerhalb des ihm bei der Einschätzung der Eignung und der Erforderlichkeit einer Maßnahme zustehenden Spielraums gehalten. Es fügt hinzu, umfassende Ausgangsbeschränkungen kämen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Im vorliegenden Fall war die Entscheidung des Gesetzgebers für die angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... E.2_cid507
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass man - entgegen den Äußerungen von Politikern - die Frage, ob Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verfassungsgemäß sind, nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweilige Situation beantworten kann.Statistik: Verfasst von Gado — 11 Dez 2021, 05:03
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