von Gado » 06 Mär 2014, 02:37
Beim „Umtausch“ muss man danach unterscheiden, ob die Ware fehlerhaft ist oder nicht. Ist sie fehlerhaft, hat der Käufer weitergehende Rechte, den Kauf rückgängig zu machen, als wenn der Käufer die Ware nur zurückgeben möchte, weil sie ihm nicht (mehr) gefällt.