Neuer Alltag unter COVID-19

Alltag, Behörden, Familie etc.

Re: Neuer Alltag unter COVID-19

Beitragvon Gado » 13 Jun 2020, 01:47

Noticias.caracoltv hat einem Rechtsanwalt Fragen gestellt, die sich auf die Befugnisse der Verwaltung gegenüber den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft beziehen. Einige Antworten werden nachfolgend wiedergegeben:

Die Verwaltung darf das Nichttragen eines Mundschutzes nur sanktionieren, wenn die Regeln der Eigentümergemeinschaft dies vorsehen. Die polizeilichen Vorschriften gelten nicht automatisch im Bereich des Conjuntos. Für etwaige Sanktionen sind der Rat (consejo) oder die Versammlung (asamblea) zuständig.

Der Wohnungseigentümer kann nicht verlangen, dass ihm Essenlieferungen bis an die Wohnungstür gebracht werden. Er muss sie an der Pforte entgegennehmen.

Ein Umzug bedarf der autorización. Gemeint ist wohl die Genehmigung der Verwaltung. Das Umzugsunternehmen muss die Biosicherheitsprotokolle einhalten.

Getrennt lebende Eltern dürfen ihre Kinder und eine Person über 70 Jahre besuchen. Betreuungspersonen für Kinder, Senioren und Behinderte haben Zutritt zum Conjunto.

https://noticias.caracoltv.com/colombia ... -tapabocas
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Re: Neuer Alltag unter COVID-19

Beitragvon Gado » 13 Jan 2021, 03:18

Noticias.caracoltv.com berichtet, dass in Bogotá die Notaufnahmen kollabiert sind (los servicios de urgencias ya están colopsados). Es mangelt an der Versorgung mit Sauerstoff.

Für Vater und Sohn, die beide an Covid-19 erkrankt waren, stand nur ein Beatmungsplatz zur Verfügung. Der Vater ließ seinem Sohn den Vorrang und starb einige Tage später.

https://noticias.caracoltv.com/bogota/p ... llos-murio
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Re: Neuer Alltag unter COVID-19

Beitragvon Gado » 05 Jan 2022, 11:17

Am Ende des Eröffnungbeitrags und in meinen Beiträgen vom 19. und 26. März 2020 wird die Problematik einer Triage-Situation angesprochen. Am 16.12.2021 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen muss. In der Pressemitteilung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gericht nur entschieden hat, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, wirksame Vorkehrungen zu treffen, dass niemand in einem Fall einer Triage aufgrund einer Behinderung benachteiligt wird.

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 6.2_cid329

Das Gericht hat offengelassen, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, die gesamte Problematik der Triage gesetzlich zu regeln.

Der Bundesjustizminister hat unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unter anderem gesagt: „Der Gesetzgeber darf es nicht mehr den medizinischen Fachgesellschaften überlassen, Leitlinien für den Fall einer Triage aufzustellen.“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Zitate/DE ... riage.html

Diese Aussage deutet darauf hin, dass die gesamte Problematik der Triage gesetzlich geregelt werden soll. Dies wäre vernünftig, weil die Berücksichtigung Behinderter nur in einer Regelung der gesamten Problematik sinnvoll erfolgen kann.
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