Ein Straftäter wurde wegen schweren Diebstahls verurteilt. Weil der Rechtsanwalt des Verurteilten fahrlässig kein Rechtsmittel eingelegt hatte, war die Verurteilung vollstreckbar. Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof ordnete jedoch eine erneute Verhandlung des Falles an, weil die Fahrlässigkeit des Rechtsanwalts dem Verurteilten nicht zurechnen sei. Außerdem ordnete der Verfassungsgerichtshof an, im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme zu prüfen, ob der Anwalt ein sanktionswürdiges Verhalten an den Tag gelegt habe.
https://www.corteconstitucional.gov.co/ ... ogado-9210
In Deutschland gelten für die Frage, ob das Verhalten des Rechtsanwalts seinem Mandanten bei der Versäumung von Fristen zuzurechnen ist, ähnliche Grundsätze: Im Zivilprozess muss sich der Mandant des Verschulden seines Rechtsanwalts zurechnen lassen, im Strafprozess jedoch nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederein ... igen_Stand Abschnitt „Fehlendes Verschulden“