Die Sala Plena des Verfassungsgerichtshofs hat am 6. Februar 2020 mehrheitlich entschieden, dass § 1 des Artikels 80 der Ley 1843 de 2017 verfassungswidrig ist. In Art. 80 geht es darum, dass die Verkehrsbehörde Strafen verhängen darf, wenn ein technisches Gerät einen Verkehrsverstoß aufgezeichnet hat. Im ersten Satzteil des zu Artikel 80 gehörenden § 1 heißt es: “El propietario del vehículo será solidariamente responsable con el conductor“…
Die Auferlegung einer fotomulta gegenüber dem Eigentümer, der nicht der Fahrer des Fahrzeugs war, verstößt gegen die Unschuldsvermutung, die in Artikel 29 der kolumbianischen Verfassung verankert ist.
http://wsp.presidencia.gov.co/Normativa ... lombia.pdf
Siehe dort Art. 29
Anders als bei der zivilrechtlichen Haftung (in Deutschland Halterhaftung) ist im Bereich des Strafrechts auf die persönliche Schuld abzustellen. Das verbietet es, bei einer geblitzten Geschwindigkeitsüberschreitung statt des Fahrers den Eigentümer des Fahrzeugs bestrafen zu dürfen.
Im Übrigen muss der Congreso präzisieren, wie bei Bestrafungen zu verfahren ist. So ist zum Beispiel zwischen Geldstrafen, Wiederholungstaten und Führerscheinentzug zu unterscheiden.
https://www.corteconstitucional.gov.co/ ... 202020.pdf
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist auf Kritik gestoßen:
Die Straffreiheit bei Verkehrsverstößen verringere die Verkehrssicherheit und erhöhe die Unfallgefahr. Das Geld aus den fofomultas fehle in der Gemeindekasse. Einige europäische Länder würden die Geldstrafen den Eigentümern auferlegen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs schütze nicht die Rechte des Einzelnen, sondern verletze in Wirklichkeit die Sicherheit der Gemeinschaft.
https://www.eltiempo.com/opinion/editor ... mpo-460514
Die Rechtslage in Deutschland entspricht dem, was der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung zum Ausdruck gebracht hat.