Der Verfassungsgerichtshof hat bemängelt, dass gerade öffentliche Einrichtungen und Behörden Arbeitsbeziehungen mit ihren Mitarbeitern offensichtlich verschleiern, um den Kündigungsschutz und die Zahlung von Sozialabgaben zu umgehen. In einem Arbeitsverhältnis steht, wer nach festen Stunden arbeitet, Weisungen erhält und ständige Funktionen ausübt.
Deshalb ordnete der Verfassungsgerichtshof die Wiedereinstellung einer Pflegehilfskraft in einem kommunalen Krankenhaus an, die nach 6 Jahren mit 20 Dienstverträgen als angeblich Selbstständige entlassen worden war. Dies geschah umso mehr, als es sich um eine Mutter handelte, die das Familienoberhaupt war.
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