Eltiempo.com hat berichtet, dass ein Gericht im Wege der Tutela der Polizei den Einsatz von Tränengas (Reizgas) gegen Demonstranten während der Corona-Pandemie untersagt hat. Das Einatmen des Gases schwäche den Körper bei der Abwehr gegen Covid-19, löse Hustenreiz aus und schädige in dieser Weise auch Passanten, Anwohner, Arbeiter und Polizisten.
https://www.eltiempo.com/justicia/servi ... eno-546553
In Deutschland setzt die Polizei während der Corona-Pandemie weiterhin Tränengas ein.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... engas.html
Rechte und Pflichten der deutschen Polizei regeln die einzelnen Landesgesetze. In Bayern beispielsweise stellt Art. 78 des Polizeiaufgabengesetzes eine Reihenfolge der Maßnahmen körperlichen Zwangs auf. Untere Stufe ist die körperliche Gewalt. Es folgen Hilfsmittel körperlicher Gewalt, Waffen und Explosionsmittel. Die Aufzählung der Hilfsmittel körperlicher Gewalt beginnt mit Fesseln sowie Wasserwerfern und endet mit Reiz- und Betäubungsstoffen sowie Sprengmitteln. Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der in Art. 4 des Polizeiaufgabengesetzes ausdrücklich erwähnt wird, ergibt sich, dass Tränengas nur eingesetzt werden darf, wenn der Einsatz von Wasserwerfern nicht ausreicht.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... ayPAG/true
Eine Diskussion dahingehend, dass Tränengas während der Corona-Pandemie in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfte, kenne ich nicht.