In einem Gespräch über die Weltlage, das ich mit einem Deutschen führte, der in Kolumbien lebt, kam die Frage auf, wer in Deutschland zuständig sei, bei einem Angriff auf das Land den Vergeltungsschlag zu befehlen. Dazu ergibt sich aus dem Grundgesetz Folgendes:
Gemäß Artikel 115b geht die Befehls-und Kommandogewalt über die Streitkräfte mit der Verkündung des Verteidigungsfalles auf den Bundeskanzler über.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_115b.html
Zur Feststellung und Verkündung des Verteidigungsfalles bestimmt Artikel 115a Abs. 4:
Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung des Verteidigungsfalles zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_115a.html